Protokoll über
die
Mitgliederversammlung
am 29.09.2026
in der
Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule
Zur heutigen Mitgliederversammlung wurden alle Mitglieder mit Schreiben vom 14.08.2026 unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen.
Die Mitgliederversammlung war beschlussfähig. Beschlüsse erfolgten – da keine Anträge zur Abstimmung über Satzungsänderungen vorlagen – mit einfacher Stimmenmehrheit.
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Beginn der Sitzung: |
18:50 Uhr |
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Ende der Sitzung: |
19:31 Uhr |
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Teilnehmer: |
6 (Teilnehmer siehe Anlage) |
Der erste Vorsitzende (Jürgen Engel) begrüßte die Teilnehmer und eröffnete die Mitgliederversammlung. Anträge auf Änderung der Tagesordnung lagen nicht vor.
TOP 1: Tätigkeitsbericht des Vorstands
1) Bericht des Geschäftsführers Andreas Käthner (Susanne Ahlers)
a) In der Saison 2025/2026 errang die 1. Herrenmannschaft den 5. Platz und die 1. Seniorenmannschaft wurde Meister in der 4. Klasse B.
Eine Vereinsmeisterschaft fand nicht statt. Das von der BFSG ausgerichtete 48. Turnier der Berliner Finanzverwaltung wurde aufgrund der Baumaßnahmen in der Halle bisher nicht ausgetragen.
Beim Deutschlandturnier der Finanzämter 2025 in Augsburg erreichten die Damen den dritten Platz und die Herren wurden in der Besetzung Martin Dientrich, Moritz Voß und Mike Pollow Deutscher Meister. Moritz Voß belegte im Einzel den dritten Platz. Im Kalenderjahr 2026 findet leider kein Deutschlandturnier der Finanzämter statt.
Am 02.06.2026 finden die 2. Deutschen Betriebssportmeisterschaften im Tischtennis 2er-Mannschaften in Berlin statt. Wenzel Trüstedt und Philipp Benjamin Erdmann belegten den 7. Platz.
Wenzel Trüstedt gewann am 26.04.2026 im Einzel die Berliner Meisterschaft der FVTT.
Martin Dientrich gewann bei den Senioren über 40 die Deutsche Meisterschaft.
b) Derzeit gehören 39 Mitglieder dem TSF Schöneberg an. Hiervon sind 8 passiv und 1 Ehrenmitglied. Alexander Hollweck, Hannah Hotz, Sanyam Bajaj und Philipp Schindler sind neu eingetreten. Claudia Hildebrandt ist leider ausgetreten.
Dem Landessportbund Berlin e.V. (LSB) wurden im Januar 2026 die jährlichen Erhebungen zur Vereinsstatistik und zu den Stammdaten des Vereins über das Portal des LSB unter https://portal.lsb-berlin.net übermittelt.
c) Der Antrag auf Überlassung der Halle für das Sommerjahr 2026 wurde am 21.12.2025 gestellt. Mit Schreiben vom 25.03.2026 bewilligte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Nutzung der Halle bis zum 30.09.2026.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilte am 26.05.2026 mit, dass das berlinweite, in seinem Umfang einzigartiges Portal https://sportstaetten.berlin.de/ bereits seit einigen Monaten einen Überblick über Berlins öffentliche Sportinfrastruktur bietet.
Die Vergabe der örtlichen Sportanlagen zur neuen Saison erfolgt erstmals und ausschließlich über dieses Portal „Transparent SportStättenVergabe“ (TSSV). Um das Portal nutzen und damit auch Anträge auf Überlassung von Sportanlagen stellen zu können, muss jeder Verein ein sogenanntes Zugangskonto einrichten. Der hierfür erforderliche Antrag wurde am 26.05.2026 gestellt. Am 11.06.2026 wurde das Zugangskonto mit der E-Mail-Adresse mail@tsfschoeneberg.de im Sportstättenportal eingerichtet.
Der Antrag auf Überlassung der Halle für die Zeit vom 01.10.2026 bis zum 31.03.2027 wurde am 11.06.2026 gestellt und am 25.09.2026 bewilligt.
d) Die Steuererklärungen für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 nebst den dazugehörigen Jahresabschlüssen, einem Tätigkeitsbericht, einer Liste der Vorstandsmitglieder mit Anschriften sowie der Protokolle der Mitgliederversammlungen wurden am 11.04.2026 abgegeben.
Das Finanzamt für Körperschaften I hat am 06.05.2026 einen Freistellungsbescheid für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 erstellt. Die Betriebssportgemeinschaft (BSG) ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO (Förderung des Sports) dient.
Eine Kopie des Freistellungsbescheides wurde dem LSB, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, der BBBank eG sowie der FVTT mit E-Mail vom 08.05.2026 übersandt.
Die Steuererklärung für die Kalenderjahre 2026 bis 2028 ist in 2029 abzugeben.
e) Die Mitgliederversammlung der FVTT fand am 09.06.2026 statt. Dabei wurde die Spielordnung im Wesentlichen wie folgt angepasst:
Wenn ein Stammspieler im Einzel nicht antritt, aber im Spielformular aufgeführt wird, werden auch seine Doppel als kampflos gewertet. Im Doppel darf in diesem Fall kein 7. Stammspieler eingesetzt werden.
Wenn ein Stammspieler im Einzel nicht antritt, aber im Spielformular aufgeführt wird, werden auch seine Doppel als kampflos gewertet. Im Doppel darf in diesem Fall kein 7. Stammspieler eingesetzt werden.
Die Eingabe des Spielbericht und die Bestätigung des Ergebnisses muss jeweils innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Dies gilt auch bei Spielen, die als kampflos gewonnen/verloren gemeldet werden. Ebenso ist ggf. ein Protest sofort im Spielbericht zu vermerken (zumindest in Kurzform).
Proteste sind schriftlich beim Spielausschuss einzureichen und müssen eine ausführliche Begründung enthalten. Proteste, die später als 10 Tage nach Erfassung in TT-Live eingehen, werden nicht berücksichtigt; die in TT-Live erfasste Spielwertung bleibt bestehen. Über den Protest muss der Spielausschuss zeitnah entscheiden, um sicher zu stellen, dass spätestens nach 4 Wochen nach dem Spieltermin das abschließende Spielergebnis festliegt. Eine Spielumwertung ist danach nicht mehr möglich.
Die Mindestanzahl von Mitgliedern des Spielausschusses wurde von 10 auf 8 reduziert.
Die Regelungen in § 2 zur Spielberechtigung wurden neu strukturiert.
Die Ausnahme der FVTT zu den Internationalen Tischtennisregeln (z.B. kein Timeout, kein Zeitspiel, etc.) wurden als Anhang zur Spielordnung aufgenommen. Entsprechendes gilt für die Ersatzspielerregelung, dass bei der Aufstellung eine Einordnung des Ersatzspielers nach der LivePZ vom 11. Mai des jeweiligen Jahres erfolgen muss und dass dabei die freie Aufstellungswahl bei einer „35-Punkte-Differenz“-nicht gilt.
f) Der LSB teilte mit, dass eine Antragstellung für Sachförderungen ab dem 05.01.2026 nur noch über das Online-Förderportal https://foerderung.lsb-berlin.de/ möglich ist. Anträge per E-Mail oder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Benutzername ist die fünfstellige Vereinsnummer-001 (17260-001).
Von 2026 an ist das Vorliegen eines Kinderschutzsiegels Voraussetzung für die Förderung von Sportvereinen und Sportverbänden. Es ist für Vereine nicht ausreichend, wenn der zugehörige Verband über das LSB-Kinderschutzsiegel verfügt. Vereine müssen das LSB-Kinderschutzsiegel eigenständig erlangen. Verbände, die das LSB-Kinderschutzsiegel nicht erlangt haben, müssen z.B. einen Beitrag von 50 Cent pro Verbandsmitglied unter 18 Jahren zahlen.
Um das Kinderschutzsiegel zu erlangen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein (vgl. auch www.lsb-berlin.de/themenwelten/kinderschutz/siegel):
Kinderschutzbeauftragte müssen benannt und geschult werden.
Die Prävention jeglicher Gewalt muss in der Satzung verankert werden.
Die Kinderschutzerklärung und der Ehrenkodex müssen unterzeichnet werden.
Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention.
Regelmäßige Überprüfung der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse.
Die Eckpunkte für ein Schutzkonzept vom LSB sind bekannt und werden umgesetzt.
Das Kinderschutzsiegel ist fünf Jahre gültig. Danach muss das Siegel erneut beantragt werden.
Wenn das Kinderschutzsiegel ist nicht verpflichtend ist, weil der Verein
keine Mitglieder unter 18 Jahren hat,
keine Angebote für minderjährige Menschen anbietet,
keinerlei Tätigkeitsbezug zu Kindern und Jugendlichen besteht,
bat der LSB um Übersendung einer unterzeichneten Erklärung Kinderschutzsiegel-Befreiung an foerdermittel@lsb-berlin.de. Dies ist mit E-Mail vom 17.04.2026 erfolgt. Die Entscheidung hierüber steht noch aus. Unabhängig hiervon will die FVTT mit dem LSB klären, ob die Betriebssportgruppen einen derartigen Befreiungsantrag überhaupt stellen müssen.
SPORT IN BERLIN – das Magazin des LSB – erscheint ab der Ausgabe 01/2026 digital. Der kostenlose Aufruf erfolgt über https://www.lsb-berlin.de/aktuelles/magazin-sport-in-berlin oder über die LSB-App (Download im App Store oder bei Google Play). Im Archiv stehen auch die Magazine ab dem Kalenderjahr 2003 zur Verfügung.
g) Es gibt die Möglichkeit, Sondermittel von bis zu 2.000 € für den Verein oder für ein Projekt zu beantragen. Alle Informationen und den Antrag kann man über https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/aktuelles-und-wissenswertes/artikel.347560.php. Sondermittel können insbesondere für interkulturelle Austauschprogramme sowie Begegnungen, Projekte und Veranstaltungen sportlicher, sozialer oder kultureller Natur, insbesondere mit und für Jugendliche und Kinder bewilligt werden. Gewerbliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Förderung erfolgt nur für im Bezirk ansässige Initiativen, Vereine und Schulen bzw. für im Bezirk ausgerichtete Projekte. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Sitzungstermin des zuständigen Hauptausschusses) haushaltsrechtlich nicht möglich. Eine Registrierung des Zuwendungsempfängers in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin ist verpflichtend.
2) Bericht des Kassenwarts (Susanne Ahlers)
Die Ausgaben betrugen insgesamt 1.229,08 €. Sie überstiegen die Einnahmen (1.016,00 €) des Jahres 2025 um 213,08 €. Die Ausgaben betrafen im Wesentlichen Zahlungen an die FVTT (581,00 €) und Materialkosten (270,69 €).
Es wurden drei neue Netze, ein Zähltisch sowie eine Packung Bälle der Marke Joola *** Flash 40+ angeschafft. Bälle einer anderen Marke sollen nicht mehr im Trainingsbetrieb genutzt werden.
Das Aktivvermögen betrug per 31.12.2025 insgesamt 4.139,25 €. Darin enthalten sind Beitragsforderungen in Höhe von 867,00 €, ein Kassenbestand von 9,62 € und ein Kontoguthaben von 3.262,63 €. Das vorhandene Vermögen wird benötigt, falls vier neue Tischtennisplatten angeschafft werden müssen.
Im Kalenderjahr 2026 ist außer der Zahlung an die FVTT nicht mit höheren Ausgaben zu rechnen.
TOP 2: Bericht des Kassenprüfers Thomas Haase (Jürgen Engel)
Der Kassenprüfer bestätigte, dass die Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben sowie die ausgewiesenen Bestände für das Kalenderjahr 2025 sich mit den Belegen und Kontoauszügen deckten und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprachen.
TOP 3: Entlastung des Vorstands
Christa Röglin beantragte, den Vorstand zu entlasten. Dem folgte die Mitgliederversammlung einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen seitens der Vorstandsmitglieder.
TOP 4: Verschiedenes
a) Für die Saison 2026/2027 mussten die Mannschaften und die Aufstellungen bis zum 31.07.2026 gemeldet werden. Der TSF Schöneberg tritt in der kommenden Saison mit zwei Mannschaften an. Die Mannschaften wurden wie folgt aufgestellt:
1.
Herren-Mannschaft (Dienstag um 19 Uhr):
Moritz Voß –
Paul Vieweg – Wenzel Trüstedt – Martin Dietrich –
Mike Pollow – Martin Friedenberger – Julian Schulz –
Alec Keiling – Peer Simon – Philipp Benjamin Erdmann –
Maximilian Marschall – Thomas Lilienthal – Andreas
Käthner – Philipp Schindler – Susanne Ahlers –
Thomas Brehmer – Sandra Thaele – Thomas Haase –
Annette Hecker – Andre Brett – Maik
Myksa
Mannschaftsleiter: Susanne Ahlers (Vertreter: Mike
Pollow)
1.
Senioren-Mannschaft (Mittwoch um 18 Uhr):
Thomas Lilienthal –
Andreas Käthner – Susanne Ahlers – Thomas Haase –
Annette Hecker – Reinhold Kohl – Klaus-Dieter Karrasch –
Jürgen Engel
Mannschaftsleiter: Andreas Käthner
(Vertreter: Susanne Ahlers)
Der erste Spieltag fand in der Woche vom 31.08.2026 bis zum 04.09.2026.statt.
b) Eine Vereinsmeisterschaft soll nicht ausgetragen werden.
c) Für die 1. Mannschaft und auf Wunsch für die übrigen Mitglieder sollen T-Shirts mit Beflockung (nur TSF Schöneberg ohne Spielernamen) angeschafft werden. Die Kosten je T-Shirt betragen 20,00 € - 30,00 €. Vorteil gegenüber den bisher genutzten Trikots ist, dass sie über einen längeren Zeitraum erworben werden können, ohne dass sich das Design ändert, und dass ggf. einige T-Shirts auf Vorrat für neu eintretende Mitglieder angeschafft werden können. Dem Antrag folgte die Mitgliederversammlung einstimmig.
d) Eine Weihnachtsfeier soll am Donnerstag, den 10.12.2026 um 18:00 Uhr im Paulaner am Spreebogen, Alt-Moabit 98 in 10559 Berlin stattfinden.
Susanne Ahlers