Änderung der Spielordnung der FVTT
vom
09.06.2026
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§ 1 Abs. 2 2.1 Die Leitung und Abwicklung des Spielbetriebes obliegt dem Spielausschuss. Ihm gehören neben dem Sportwart der FVTT mindestens 10 von der Mitgliederversammlung zu wählende Angehörige von Mitgliedern der FVTT an. Der Sportwart ist Vorsitzender des Spielausschusses. Er wird von einem Angehörigen des Vorstandes oder einem beauftragten Mitglied des Spielausschusses vertreten. |
§ 1 Abs. 2 2.1 Die Leitung und Abwicklung des Spielbetriebes obliegt dem Spielausschuss. Ihm gehören neben dem Sportwart der FVTT mindestens 8 von der Mitgliederversammlung zu wählende Angehörige von Mitgliedern der FVTT an. Der Sportwart ist Vorsitzender des Spielausschusses. Er wird von einem Angehörigen des Vorstandes oder einem beauftragten Mitglied des Spielausschusses vertreten. Mitglieder des Spielausschusses sind insbesondere: Sportwart/in |
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§ 2 Spielberechtigung 1. „Normalspieler“ (Betriebsangehörige Spieler) 1.1 Spielberechtigt sind Personen, die in einem hauptberuflichen Beschäftigungs-/ Ausbildungsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehen, dessen Betriebssportgruppe (BSG) Mitglied der FVTT ist. 1.2 Gleiches gilt für die Betriebsinhaber bei Bestehen einer BSG sowie die Mitglieder der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg. 1.3 Rentner, Pensionäre, Arbeitslose und Studenten behalten die Spielberechtigung ihrer BSG bzw. der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg. Sind diese Spieler nicht als "aktiv" in einem Verein des DTTB gemeldet, erhalten sie den Spielerstatus „NS“. Gehören sie einem Verein des DTTB als "aktive" Mitglieder an, erhalten sie den Spielerstatus „VS“. 2. „Gastspieler“ (nicht betriebsangehörige Spieler) 2.1 Für dieselbe BSG bzw. der in der BSG Berlin-Brandenburg vertretenen Tischtennisabteilung, für die ein aktiver Spieler in der FVTT gemeldet ist, sind auch dessen Ehepartner – soweit nicht § 2 Abs. 1 zutrifft – als Gastspieler spielberechtigt. Diese Spieler haben den Spielerstatus „ES“ 2.2 Vorstehendes unter 2.1 gilt gleichermaßen für Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Oberschule/Gymnasium). Die Spielberechtigung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Diese Spieler haben den Spielerstatus „KS“. 2.3 Rentner/Pensionäre, Arbeitslose, Selbständige/Freiberufler und Studenten (einschließlich Schüler weiterführender Schulen sowie ggf. Schüler und Auszubildende schulischer und außerbetrieblicher Ausbildungen u.Ä.) – soweit nicht § 2 Abs. 1 zutrifft – sowie Beschäftigte von Unternehmen ohne eigene Betriebssportgruppe, die bei der FVTT gemeldet sind, können ohne Freigabe als Gastspieler eingesetzt werden, wenn sie bisher bei keinem Mitglied der FVTT bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gespielt haben. Sie erhalten den Spielerstatus „GS“. 2.4 Alle anderen Sporttreibenden benötigen beim Bestehen einer eigenen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg deren schriftliche Freigabe, um als Gastspieler in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg teilnehmen zu können. Auf Anforderung des Spielausschusses ist die Verweigerung einer Freigabe schriftlich zu begründen. Die verweigerte Freigabe kann durch den Spielausschuss ersetzt werden. Die Spieler erhalten den Status „GS“. 2.5 Alle genannten Gastspieler dürfen nicht zugleich einem Verein des DTTB und nicht der „wilden Liga Brandenburgs“(Vereine, Spielgemeinschaften oder sonstiges, die ausschließlich auf Kreisebene spielen) als aktiv Sporttreibende angehören; Ausnahmen siehe § 2 Abs. 3. 3. Ausnahmeregelungen 3.1 Sind aktiv Sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB ununterbrochen länger als 3 Jahre als aktiver Spieler gemäß § 2 Abs 1 (Normalspieler) in der selben BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg (Vereinsspieler VS/30) tätig, kann ihnen auf Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb – bei Verbleib in der selben BSG – eine Ausnahmegenehmigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden; sie erhalten den Status „VG/31“. 3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver (aktiv bedeutet: mindestens 4 aktive Teilnahmen an Rundenspielen pro Saison) Spieler (Gastspieler GS/20/21 bzw. VG/33) angehören. Die 5-Jahresfrist gilt für Spieler mit einer LivePZ per Quartalstichtag wie QTTR (im folgenden QLivePZ genannt) /QTTR des DTTB über 1700, sie verkürzt sich für Spieler mit einer QLivePZ /QTTR des DTTB zwischen 1.200 und 1.700 auf 3 Jahre sowie für Spieler mit einer QLivePZ /QTTR des DTTB unter 1.200 auf 1 Jahr. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit Status „VG/32“ gekennzeichnet. 3.3 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie dort einen aktuellen QTTR-Wert bzw. QLivePZ beim Berliner Tisch-Tennis Verband e.V., je nachdem, wo der aktive Einsatz ist (dieser kann durchaus deutlich unterschiedlich sein), bis einschließlich max.1.850 haben. Steigt der QTTR-Wert bzw. QLivePZ beim Berliner Tisch-Tennis Verband e.V. innerhalb der Saison über 1850, erlischt die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung. Diese Spielberechtigung muss beantragt und zum 01.07. bzw. 01.01. ohne Aufforderung durch Mitteilung, in welcher DTTB-Mannschaft gespielt wird, nachgewiesen werden. Die Person wird mit Status „VG/33" gekennzeichnet. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Spielausschuss die Sondergenehmigung jederzeit, auch rückwirkend zum Nachweistermin, mit allen Konsequenzen entziehen. 4. Arbeitgeberwechsel 4.1 Spieler, die den Arbeitgeber wechseln, behalten ihre Spielberechtigung für die laufende Spielzeit. Der Statuswechsel erfolgt mit Beginn der neuen Spielzeit (beachten: § 2 Abs. 3 Ziffer 3.1). Eine Freigabeerklärung ist hierfür nicht notwendig. 4.2 Sofern der neue Arbeitgeber über eine eigene BSG verfügt, ist ein nahtloser Wechsel mit Beginn der neuen Spielzeit möglich. 5. Nachmeldung/BSG-Wechsel 5.1 Während der laufenden Spielzeit ist die Nachmeldung von Spielern nur zulässig, wenn es sich um bisher nicht gemeldete Spieler oder Angehörige eines Mitglieds handelt. 5.2 Spieler einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg, die aus dem Spielbetrieb der FVTT ausgeschieden sind, können erst nach Ablauf eines Jahres die Spielberechtigung als Gastspieler in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg erhalten (Status „GS“). Das gilt nicht für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und für Personen, die eine Altersrente bzw. beamtenrechtliche Ruhestandsbezüge (Pensionen) erhalten. Im Rahmen des Antrages auf Spielberechtigung für die neue BSG ist dem Spielausschuss, Bereich Meldewesen, ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Sie erhalten bereits zu Beginn der nächsten Spielzeit ihre Spielberechtigung. 5.3 Personen, die als aktiv Sporttreibende eines Vereins des DTTB abgemeldet worden sind, können die Spielberechtigung erst für die auf die Abmeldung folgende Spielzeit erhalten. Dies gilt auch für die Pokal- und Turnierwettbewerbe. 6. An-/Abmeldung und Identifizierung 6.1 Die An- und Abmeldung von Spielern ist über TT-Live und mittels des „Stammbeleg für Einzelmitglieder“ zu beantragen. Die Spielberechtigungen werden erst nach Genehmigung durch das Meldewesen gültig. 6.2 Jede spielberechtigte Person muss durch Vorlage eines amtlichen Dokuments oder durch die Einstellung eines persönlichen Fotos in TT-Live identifizierbar sein. Der Spieler hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei allen Teilnahmen an Sportveranstaltungen der FVTT eindeutig zu identifizieren ist. 6.3 Der Spielerstatus/Die Spielberechtigung wird in den Mitgliederunterlagen durch ein Buchstabenkürzel gekennzeichnet. Um diesen Status auch in TT-Live erkennbar zu machen, wird die Mitgliedsnummer um zwei Stellen erweitert - siehe nachstehende Übersicht: |
§ 2 Spielberechtigung 1. Allgemeines
1.1 Die An- und Abmeldung von Spielern erfolgt gemäß den Bestimmungen von TT-Live.
Die Gültigkeit der Spielberechtigungen tritt erst nach Genehmigung durch das Meldewesen in Kraft. 1.2 Jede spielberechtigte Person muss durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit Passbild identifizierbar sein. Es obliegt der Verantwortung des Spielers sicherzustellen, dass er bei allen Teilnahmen an Sportveranstaltungen der FVTT eindeutig identifizierbar ist. 1.3 Die Spielberechtigung bzw. der Spielerstatus wird in der Mitgliederverwaltung durch die Hinzufügung von zwei weiteren Stellen zur bestehenden 6-stelligen Mitgliedsnummer (siehe tabellarische Zusammenfassung am Ende von § 2) gekennzeichnet. 2. „Normalspieler“ (Betriebsangehörige Spieler) 2.1 Spielberechtigt sind Personen, die in einem hauptberuflichen Beschäftigungs-/ Ausbildungsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehen, dessen Betriebssportgruppe (BSG) Mitglied der FVTT ist. Personen in dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich. 2.2 Gleiches gilt für die Betriebsinhaber bei Bestehen einer BSG sowie die Mitglieder der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg. 2.3 Rentner, Pensionäre, Arbeitslose und Studenten behalten, bei Verbleib in der BSG bzw. der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg, die Spielberechtigung. Aktiv gemeldete Spieler erhalten den Status „10“, passiv gemeldete Spieler erhalten den Spielerstatus „98“. Gehören die aktiven Spieler zugleich einem Verein des DTTB als aktive Mitglieder an, erhalten Sie den Spielerstatus „30“. 3. „Gastspieler“ (nicht betriebsangehörige Spieler) 3.1 Alle nicht in Absatz 2 („Normalspieler“) genannten Personen sind als „Gastspieler“ unter den nachstehenden Bedingungen spielberechtigt. Sofern nachfolgend nicht anderes geregelt ist, erhalten die aktiven Spieler den Status „20“ und die passiv gemeldeten Spieler den Status „99“. 3.2 Ist der „Gastspieler“ in einem Betrieb beschäftigt, der eine eigene BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg hat, bedarf er deren schriftlicher Freigabe, um als Gastspieler in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg teilnehmen zu können. Auf Anforderung des Spielausschusses ist die Verweigerung einer Freigabe schriftlich zu begründen. Die verweigerte Freigabe kann durch den Spielausschuss ersetzt werden. Die Spieler erhalten den Status „21“. 3.3 Personen, die nach Absatz 3.1 spielberechtigt sind („Gastspieler“), dürfen einem Verein des DTTB oder der „wilden Liga Brandenburgs“ (Vereine, Spielgemeinschaften oder sonstiges, die ausschließlich auf Kreisebene spielen) als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie dort einen aktuellen QTTR-Wert bzw. QLivePZ beim Berliner Tisch-Tennis Verband e.V., je nachdem, wo der aktive Einsatz ist (dieser kann durchaus deutlich unterschiedlich zur LivePZ der FVTT sein), bis einschließlich max. 1850 haben. Diese Spielberechtigung muss beantragt und zum 01.07. bzw. 01.01. ohne Aufforderung durch Mitteilung, in welcher DTTB-Mannschaft gespielt wird, nachgewiesen werden. Die Person wird mit Status „33“ gekennzeichnet. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Spielausschuss die Sondergenehmigung jederzeit, auch rückwirkend zum Nachweistermin, mit allen Konsequenzen entziehen. 3.4 Treten aktive „Gastspieler“ mit Status „20/21“ in einen Verein des DTTB bzw. der „wilden Liga Brandenburgs“ ein, erhalten sie ebenfalls den Status „33“. 3.5 Waren vereinsangehörige Spieler zuvor in ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver Spieler mit Status „20/21/33“ eingesetzt, erhalten sie auf Antrag den Status „32“. Dabei gilt die 5-Jahresfrist für Spieler mit einem QTTR bzw. einer QLivePZ per Quartalstichtag über 1700; sie verkürzt sich für Spieler mit einem QTTR bzw. einer QLivePZ zwischen 1200 und 1700 auf 3 Jahre sowie für Spieler mit einem QTTR bzw. einer QLivePZ unter 1200 auf 1 Jahr. Hinweis/Erläuterung: „Aktiv“ bedeutet hierbei mindestens 4 aktive Teilnahmen an Rundenspielen pro Saison. 3.6 Steigt bei Spielern mit Status „32“ oder „33“ der QTTR-Wert bzw. die QLivePZ beim Berliner Tisch-Tennis Verband e.V. innerhalb der Saison über 1850, erlischt die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung. Sinkt sie später wieder unter diesen Wert, muss die Spielberechtigung erneut beantragt werden. 4. Besondere Regelungen 4.1 Nachmeldung: Während der laufenden Spielzeit ist die Nachmeldung von Spielern nur zulässig, wenn es sich um bisher nicht gemeldete Spieler handelt. 4.2 Arbeitgeberwechsel 4.2.1 Spieler, die den Arbeitgeber wechseln, behalten ihre Spielberechtigung/ihren Status für die BSG bis zum Ende der laufenden Spielzeit. Dies gilt auch, wenn der neue Arbeitgeber über eine eigene BSG verfügt; eine Freigabeerklärung ist hierfür nicht notwendig. Der Statuswechsel erfolgt mit Beginn der neuen Spielzeit. Abweichend von Absatz 4.3 ist ein nahtloser Wechsel mit Beginn der neuen Spielzeit möglich. 4.2.2 Wechseln DTTB-Vereinsangehörige „Normalspieler“ den Arbeitgeber, ändert sich die Spielberechtigung auf den Status „33“. Verbleiben die Spieler in der BSG (nunmehr „Gastspieler“), können sie auf Antrag nach länger als 3 Jahren ununterbrochener aktiver Spielzeit in derselben BSG oder Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung für die Spielberechtigung nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten. Diese Spieler erhalten den Spielstatus „31“. 4.3 BSG-Wechsel Spieler einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg, die aus dem Spielbetrieb der FVTT ausscheiden bzw. ausgeschieden sind, können für eine andere BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg erst nach Ablauf eines Jahres eine erneute Spielberechtigung erhalten. Die Jahresfrist gilt nicht für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und für Personen, die eine Altersrente bzw. beamtenrechtliche Ruhestandsbezüge (Pensionen) erhalten. Im Rahmen des Antrages auf Spielberechtigung für die neue BSG ist dem Spielausschuss, Bereich Meldewesen, ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Sie erhalten ihre Spielberechtigung bereits zu Beginn der nächsten Spielzeit. 4.4 Abmeldung DTTB oder Ähnliches Personen, die als aktiv Sporttreibende (Status „30/31/32/33“) eines Vereins des DTTB abgemeldet worden sind, behalten bis zum Ende der Spielzeit ihren Status. Eine geänderte Spielberechtigung wird erst für die auf die Abmeldung folgende Spielzeit erteilt. Dies gilt auch für die Pokal- und Turnierwettbewerbe. 4.5 Besondere Einzelfälle Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand in besonderen Einzelfällen, abweichend von den geltenden Bestimmungen, nach Anhörung des Spielausschusses eine Spielberechtigung erteilen. Diese kann in begründeten Fällen auch wieder entzogen werden. Die Spieler erhalten den Spielerstatus „22“ (Nichtvereinsspieler) bzw. „“33“ (Vereinsspieler). |
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§ 3 Abs. 8 8. Spielbericht 8.1 Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen.
8.2 Der Spielbericht/die Ergebnisse sind innerhalb von 3 Tagen nach dem Rundenspiel in TT-Live einzugeben. Ebenso ist die Bestätigung des Gastes umgehend vorzunehmen. Dies gilt auch bei Spielen, die als kampflos gewonnen/verloren gemeldet werden. 8.3 Spiele, deren Spielberichte/deren Ergebnisse nicht termingerecht in TT-Live eingegeben wurden, werden eine Woche nach einmaligem Hinweis mit höchster Punktzahl gegen den Gastgeber gewertet. Nach dem dritten Mal innerhalb einer Spielzeit wird die Mannschaft gestrichen. Gleiches gilt für den Gast mit der Bestätigung. |
§ 3 Abs. 8 8. Spielbericht 8.1 Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare oder in TT-Live zu erstellen.
8.2 Der Spielbericht/die Ergebnisse sind innerhalb von 3 Tagen nach dem Rundenspiel in TT-Live einzugeben. Ebenso ist die Bestätigung des Gastes umgehend vorzunehmen, so dass spätestens nach 6 Tagen ein vollständiger Spielbericht vorliegt. Dies gilt auch bei Spielen, die als kampflos gewonnen/verloren gemeldet werden. Ebenso ist ggf. ein Protest sofort im Spielbericht zu vermerken (zumindest in Kurzform). 8.3 Spiele, deren Spielberichte/deren Ergebnisse nicht termingerecht in TT-Live eingegeben wurden, werden eine Woche nach einmaligem Hinweis mit höchster Punktzahl gegen den Gastgeber gewertet. Nach dem dritten Mal innerhalb einer Spielzeit wird die Mannschaft gestrichen. Gleiches gilt für den Gast mit der Bestätigung. 8.4 Proteste sind schriftlich beim Spielausschuss einzureichen und müssen eine ausführliche Begründung enthalten. Proteste, die später als 10 Tage nach Erfassung in TT-Live eingehen, werden nicht berücksichtigt; die in TT-Live erfasste Spielwertung bleibt bestehen. Über den Protest muss der Spielausschuss zeitnah entscheiden, um sicher zu stellen, dass spätestens nach 4 Wochen nach dem Spieltermin das abschließende Spielergebnis festliegt. Eine Spielumwertung ist danach nicht mehr möglich. |
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§ 4 Abs. 2 2.2 ln den Doppeln können andere Stammspieler als in den Einzeln teilnehmen, vorausgesetzt, dass auch alle notwendigen (bis zum 6.,7.,9, bzw.10. Spiel, je nach Spielsystem) Einzel durch Stammspieler gespielt werden. Spiele von anwesenden, in der Aufstellung erfassten Stammspielern, die aus welchem Grund auch immer nicht spielen, gelten als gespielt und werden im Spielbericht als „Aufgabe“ erfasst. Soweit Ersatzspieler nicht im Einzel mitwirken, dürfen sie auch nicht im Doppel eingesetzt werden. Als Stammspieler gelten alle in der Aufstellung (genehmigte Aufstellung in TT-Live) der entsprechenden Mannschaft erfassten Spieler. Als Ersatzspieler gelten Spieler aus unteren Mannschaften. Ersatzspieler müssen entsprechend ihrer LivePZ aufgestellt und in die Mannschaft integriert werden. Grundlage ist die jeweilige LivePZ vom 11.05. jeden Jahres (s. § 4, Abs. 1.1 der SpO). Die LivePZ des Ersatzspielers sowie der Spieler über- und ggf. unterhalb des Ersatzes müssen im Spielprotokoll vermerkt werden. |
§ 4 Abs. 2 2.2 ln den Doppeln können andere Stammspieler als in den Einzeln teilnehmen, vorausgesetzt, dass auch alle notwendigen (bis zum 6.,7.,9, bzw.10. Spiel, je nach Spielsystem) Einzel durch Stammspieler gespielt werden. Spiele von anwesenden, in der Aufstellung erfassten Stammspielern, die aus welchem Grund auch immer nicht spielen, gelten als gespielt und werden im Spielbericht als „Aufgabe“ erfasst. Kampflose Spiele gelten als nicht gespielt. Somit reduziert sich auch die Anzahl der möglichen, zu spielenden, Doppel. Soweit Ersatzspieler nicht im Einzel mitwirken, dürfen sie auch nicht im Doppel eingesetzt werden. Als Stammspieler gelten alle in der Aufstellung (genehmigte Aufstellung in TT-Live) der entsprechenden Mannschaft erfassten Spieler. Als Ersatzspieler gelten Spieler aus unteren Mannschaften. Ersatzspieler müssen entsprechend ihrer LivePZ aufgestellt und in die Mannschaft integriert werden. Grundlage ist die jeweilige LivePZ vom 11.05. jeden Jahres (s. § 4, Abs. 1.1 der SpO). Die LivePZ des Ersatzspielers sowie der Spieler über- und ggf. unterhalb des Ersatzes müssen im Spielprotokoll vermerkt werden. |