Änderung der Spielordnung der FVTT
vom
20.05.2025
§ 2 Abs. 3 3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver (aktiv bedeutet: mindestens 4 aktive Teilnahmen an Rundenspielen pro Saison) Spieler (Gastspieler GS/20/21 bzw. VG/33) angehören. Die 5-Jahresfrist gilt für Spieler mit einer LivePZ zwischen 1.700 und 1.900, sie verkürzt sich für Spieler mit einer LivePZ zwischen 1.200 und 1.699 auf 3 Jahre sowie für Spieler mit einer Live PZ unter 1.200 auf 1 Jahr. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit Status „VG/32“ gekennzeichnet. |
§ 2 Abs. 3 3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver (aktiv bedeutet: mindestens 4 aktive Teilnahmen an Rundenspielen pro Saison) Spieler (Gastspieler GS/20/21 bzw. VG/33) angehören. Die 5-Jahresfrist gilt für Spieler mit einer LivePZ per Quartalstichtag wie QTTR (im folgenden QLivePZ genannt)/QTTR des DTTB über 1700, sie verkürzt sich für Spieler mit einer QLivePZ /QTTR des DTTB zwischen 1.200 und 1.700 auf 3 Jahre sowie für Spieler mit einer QLivePZ /QTTR des DTTB unter 1.200 auf 1 Jahr. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit Status „VG/32“ gekennzeichnet. |
§ 2 Abs. 3 3.3 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie dort einen aktuellen QTTR-Wert bis einschließlich max.1.850 haben. Steigt der QTTR-Wert innerhalb der Saison über 1850, erlischt die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung. Diese Spielberechtigung muss beantragt und zum 01.07. bzw. 01.01. ohne Aufforderung durch Mitteilung, in welcher DTTB-Mannschaft gespielt wird, nachgewiesen werden. Die Person wird mit Status „VG/33" gekennzeichnet. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Spielausschuss die Sondergenehmigung jeder-zeit, auch rückwirkend zum Nachweistermin, mit allen Konsequenzen entziehen. |
§ 2 Abs. 3 3.3 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie dort einen aktuellen QTTR-Wert bzw. QLivePZ beim Berliner Tisch-Tennis Verband e.V., je nachdem, wo der aktive Einsatz ist (dieser kann durchaus deutlich unterschiedlich sein), bis einschließlich max.1.850 haben. Steigt der QTTR-Wert bzw. QLivePZ beim Berliner Tisch-Tennis Verband e.V. innerhalb der Saison über 1850, erlischt die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung. Diese Spielberechtigung muss beantragt und zum 01.07. bzw. 01.01. ohne Aufforderung durch Mitteilung, in welcher DTTB-Mannschaft gespielt wird, nachgewiesen werden. Die Person wird mit Status „VG/33" gekennzeichnet. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Spielausschuss die Sondergenehmigung jederzeit, auch rückwirkend zum Nachweistermin, mit allen Konsequenzen entziehen. |
§ 3 Abs. 4 4.2 Bei den Senioren muss der monatliche Spieltag mit zwei Terminvorschlägen des Gastgebers im Vormonat mindestens 8 Tage vor dem ersten Spieltermin vereinbart werden. Mindestens einer der Terminvorschläge muss in einer spielfreien Woche liegen. |
§ 3 Abs. 4 4.2 Bei den Senioren muss der monatliche Spieltag mit zwei Terminvorschlägen des Gastgebers im Vormonat mindestens 8 Tage vor dem ersten Spieltermin vorgeschlagen werden. Der Gast muss innerhalb von 5 Tagen einen Termin bestätigen. Mindestens einer der Terminvorschläge muss in einer spielfreien Woche liegen. Ferien, Brückentage und Feiertage sind nur bei beiderseitiger Zustimmung erlaubt. |
§ 4 Abs. 2 2.1 Stammspieler sind die auf der Meldekarte und in TT-Live aufgeführten Personen. Fallen diese aus, können Angehörige der unteren Mannschaften in der gemeldeten Reihenfolge als Ersatzspieler eingesetzt werden. Dabei haben die Stammspieler soweit erforderlich aufzurücken. |
§ 4 Abs. 2 2.1 Stammspieler sind die auf der Meldekarte und in TT-Live aufgeführten Personen. Fallen diese aus, können Angehörige der unteren Mannschaften (siehe § 4 Abs. 2 Ziff. 2.2 der SpO) als Ersatzspieler eingesetzt werden. |
§ 7 Abs. 1 1.3 Turniere werden ausgeschrieben für Damen-, Herren- und Mixed-Klassen. Die Anzahl der jeweiligen Klassen wird durch den Spielausschuss vor jedem Turnier eigenständig und aufgrund der Erfahrungen aus vorherigen Turnieren festgelegt. Die Klassen ergeben sich aus der LivePZ eines bestimmten Stichtags. Liegen bei den Damen weniger als 8 Meldungen vor, entfällt diese Klasse und die Damen werden entsprechend ihrer LivePZ in die Herrenklasse eingefügt. |
§ 7 Abs. 1 1.3 Turniere werden ausgeschrieben für Damen-, Herren- und Mixed-Klassen. Die Anzahl der jeweiligen Klassen wird durch den Spielausschuss vor jedem Turnier eigenständig und aufgrund der Erfahrungen aus vorherigen Turnieren festgelegt. Die Klassen ergeben sich aus der LivePZ eines bestimmten Stichtags. Damen haben die Möglichkeit entsprechend Ihrer LivePZ in den Herrenklassen anzutreten, wenn Sie dies wünschen. Sie dürfen nur in einer Klasse starten, entweder in der Damen-oder Herrenklasse. Liegen bei den Damen weniger als 8 Meldungen vor, entfällt diese Klasse und die Damen werden entsprechend ihrer LivePZ in die Herrenklasse eingefügt. |