Spielordnung der FVTT

vom 09.05.2012

§ 1 Allgemeines

1) Die Spielordnung regelt die Durchführung des Spielbetriebes. Sie ist bindend für alle Mitglieder der FVTT.

2) Die Leitung und Abwicklung des Spielbetriebes obliegt dem Spielausschuss. Ihm gehören neben dem Sportwart der FVTT mindestens 10 von der Mitgliederversammlung zu wählende Angehörige von Mitgliedern der FVTT an. Der Sportwart ist Vorsitzende des Spielausschusses. Er wird von einem Angehörigen des Vorstandes oder einem beauftragten Mitglied des Spielausschusses vertreten.

3) Für den Spielbetrieb gelten die „Internationalen Tischtennisregeln A“ und die Nummern 2.1.3, 2.4.1, 2.4.3, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“, mit Ausnahme der besonderen Regelungen der FVTT. In begründeten Ausnahmefällen kann der Spielausschuss abweichende Regelungen festlegen. Diese sind den Mitgliedern unverzüglich bekannt zu geben.

4) Die Spielzeit beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

§ 2 Spielberechtigung

1) Spielberechtigt sind Personen, die in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehen, dessen Betriebssportgruppe (BSG) Mitglied der FVTT ist. Gleiches gilt für die Betriebsinhaber/innen und Selbstständige sowie die Mitglieder der Tischtennisabteilungen der BSG Berlin-Brandenburg. Rentner, Pensionäre, Arbeitslose und Studenten behalten die Spielberechtigung ihrer BSG bzw. der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg. Alle anderen Sporttreibenden benötigen, beim Bestehen einer eigenen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg deren schriftliche Freigabe, um als Gastspieler/in am Spielbetrieb in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg teilnehmen zu können. Auf Anforderung des Spielausschusses ist die Verweigerung einer Freigabe zu begründen. Die verweigerte Freigabe kann durch den Spielausschuss ersetzt werden.

2) Für die selbe BSG bzw. der in der BSG Berlin-Brandenburg vertretenen Tischtennisabteilung, für die ein aktiver Spieler/in der FVTT gemeldet ist, sind auch dessen/deren Ehepartner/in und Kinder (diese jedoch nur mit Beginn des 14. Lebensjahres bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung) spielberechtigt. Die Spielberechtigung für Kinder muss jedes Jahr neu beantragt werden.

3) Spieler/innen, die den Arbeitgeber wechseln, behalten ihre Spielberechtigung für die laufende Saison. Wartefristen werden beim Übertritt zu einem anderen Mitglied oder bei Neuzugängen von Normalspieler/innen nicht angewendet.

4) Arbeitslose und Studenten können als Gastspieler eingesetzt werden, wenn sie bisher bei keinem Mitglied der FVTT bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gespielt haben.

5) Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss anderen Personen eine Spielberechtigung als Gastspieler/in zuerkennen. Diese kann in begründeten Fällen entzogen werden.

6) Spieler/innen einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg, die aus dem Spielbetrieb der FVTT ausgeschieden sind, können erst nach Ablauf eines Jahres die Spielberechtigung als Gastspieler/in in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg erhalten. Das gilt nicht für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie erhalten bereits zu Beginn der nächsten Spielzeit ihre Spielberechtigung.

7) Personen, die nicht nach § 2 Abs. 1 oder 4 spielberechtigt sind, dürfen keinem Verein des DTTB als aktive Sporttreibende angehören, es sei denn, sie gehören als aktive/r Spieler/in ununterbrochen ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg länger als 8 Jahre an. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden. Sind aktive Sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB länger als 5 Jahre gemäß § 2 Abs. 1 oder 4 der Spielordnung in einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg Mitglied gewesen, kann ihnen auf begründeten Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb eine Ausnahmeberechtigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden.

8) Personen, die als aktive Sporttreibende eines Vereins des DTTB abgemeldet worden sind, können die Spielberechtigung erst für die auf die Abmeldung folgende Spielsaison erhalten. Dies gilt auch für Pokal- und Turnierwettbewerbe. Für Seniorenmannschaften sind Spieler/innen ab dem vollendeten 45. Lebensjahr spielberechtigt.

9) Während der laufenden Spielzeit ist die Nachmeldung von Spielern/innen nur zulässig, wenn es sich um bisher nicht gemeldete Spieler/innen oder Angehörige eines Mitglieds handelt.

10) Jede spielberechtigte Person benötigt einen „Spielerpass“ der FVTT. Dieser enthält ihr Bild (Passfoto), den Namen und das Geburtsdatum, ihre Unterschrift und den vollständigen Namen des Mitglieds, für das sie gemeldet ist, sowie das für den Spielbetrieb maßgebende Statussymbol (z.B. GS = Gast-, NS = Normal- oder VS = Vereinsspieler usw.).

11) Der Spielerpass ist bei jeder Sportveranstaltung der FVTT oder ihrer Mitglieder unaufgefordert zur Anmeldung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung vorzulegen. Ggf. kann ein anderer geeigneter Identitätsnachweis als Ersatz dienen.

12) Wird ein Spieler/in abgemeldet, ist der Spielerpass an den Spielausschuss zurückzugeben.

§ 3 Durchführung von Rundenspielen

1) Von der FVTT werden in jeder Spielzeit Mannschaftsmeisterschaften in Form von Rundenspielen durchgeführt. Hierzu stellt der Spielausschuss vor Beginn jeder Spielzeit einen Spielplan auf, in dem die Spielwochen und die spielfreien Wochen, die Pokalwochen und das Heimrecht festgelegt werden.

2) Jede an den Rundenspielen teilnehmende Mannschaft hat bis zum vom Sportwart festgelegten Meldeschluss einen Mannschaftsleiter/in und einen Vertreter/in sowie für ihre Heimspiele einen Werktag (Montag - Freitag) als Spieltag mit Uhrzeit zu benennen.

3) Im gegenseitigen Einvernehmen können Rundenspiele nur vorverlegt oder in der folgenden spielfreien Woche ausgetragen werden. Darüber hinaus gehende Abweichungen können nur mit Zustimmung des Staffelleiters vereinbart werden. Bei einem von dem festgelegten Spieltag abweichenden Termin muss die Spielvereinbarung spätestens 8 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Bei den Senioren muss der monatliche Spieltag mit zwei Terminvorschlägen des Gastgebers im Vormonat, mindestens 8 Tage vor dem ersten Spieltermin, vereinbart werden.

4) Besitzt eine BSG mindestens zwei oder mehr bespielbare TT-Tische, so muss das Spiel an mindestens zwei Tischen ausgetragen werden.

5) Jedes Rundenspiel hat zur vereinbarten Zeit zu beginnen. Die Doppel sind vor Beginn aufzustellen. Die Spiele sind in der für das betreffende Spielsystem festgelegten Reihenfolge auszutragen. Die Mannschaften dürfen jedoch vor Beginn des Rundenspiels Abweichungen vereinbaren. Diese sind im Spielbericht zu vermerken. Eine Mannschaft ist angetreten, wenn ihre Aufstellung in den Spielbericht eingetragen worden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens so viele Spieler/innen anwesend sind, um mindestens noch ein Unentschieden erzielen zu können.

6) Abgesehen von der Regelung in § 3 Abs. 5 ist eine Mannschaft nicht angetreten, wenn sie ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Gegners einem vereinbarten oder angesetzten Spiel fernbleibt oder später als 30 Minuten nach dem festgesetzten Spieltermin erscheint. Rechtzeitig ist eine Benachrichtigung nur, wenn sie den Gegner spätestens zwei Werktage (Mo – Fr) vor dem vereinbarten oder angesetzten Spieltag erreicht.

7) Tritt eine Mannschaft ohne rechtzeitige Benachrichtigung nicht an, so muss sie dem Gegner die Fahrtkosten in der für öffentliche Verkehrsmittel aufzuwendenden Höhe erstatten.

8) Jede/r Spieler/in muss spätestens bei Aufruf seines/ihres Spieles spielbereit sein. Andernfalls geht das Spiel kampflos an die gegnerische Mannschaft. Sind beide Personen nicht spielbereit, so wird der Punkt nicht gewertet.

9) Der Spielausschuss kann ein Spiel, zu dem eine Mannschaft aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nachweislich nicht antreten konnte oder für das eine Regelung nach § 3 Ziff. 3 nicht möglich ist, neu ansetzen.

10) Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht in dreifacher Ausfertigung unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen. Zu dessen Ausfertigung müssen die Meldekarten und die Spielerpässe vorliegen.

11) Eine Ausfertigung muss der vom Spielausschuss bestimmten Stelle spätestens an dem dem Rundenspiel folgenden Montag vorliegen. Die zweite Ausfertigung erhält die Gastmannschaft, die dritte Ausfertigung verbleibt beim Gastgeber.

12) Der Spielbericht muss von beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Sie bestätigen damit die Richtigkeit der Mannschaftsaufstellung und des Ergebnisses. Proteste sind unter Angabe des Grundes auf dem Spielbericht zu vermerken bzw. unverzüglich dem Spielausschuss einzureichen.

13) Spiele, deren Spielberichte nicht termingerecht vorliegen, werden eine Woche nach einmaligem Hinweis mit höchster Punktzahl gegen den Gastgeber gewertet. Nach dem dritten Mal innerhalb einer Spielzeit wird die Mannschaft gestrichen.

14) Eine Mannschaft darf pro Halbserie nicht mehr als ein Rundenspiel kampflos abgeben. Sie wird sonst gestrichen und muss absteigen. Die von ihr ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Gleiches gilt für zurückgezogene Mannschaften. Spieler/innen von gestrichenen oder zurückgezogenen Mannschaften können ihre Spielberechtigung während der laufenden Spielzeit wieder erhalten, in dem sie auf der Meldekarte in einer höheren Mannschaft angemeldet werden.

§ 4 Aufstellung der Mannschaften

1) Vor Beginn der Spielzeit sind die Mannschaften in der Reihenfolge der Spielstärke ihrer Spieler/innen dem Spielausschuss auf einer Meldekarte namentlich mitzuteilen. Das gilt sinngemäß auch beim Zugang neuer Spieler/innen.

2) Wird festgestellt, dass eine Mannschaftsaufstellung nicht der Spielstärke entspricht, hat der Spielausschuss das Recht, die Aufstellung zu korrigieren. Erkennt eine Mannschaft, dass sie nicht in der Reihenfolge der Spielstärke aufgestellt ist, kann sie eine Änderung der Aufstellung beantragen. Hierüber entscheidet der Spielausschuss.

3) Jeder Spieler/in ist in jedem Mannschaftswettbewerb nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Es darf nur in der gemeldeten und genehmigten Reihenfolge gespielt werden. Ausnahme „Schwedische Liga - System“.

4) Stammspieler/innen sind die auf der Meldekarte aufgeführten Personen. Fallen diese aus, können Angehörige der unteren Mannschaften in der gemeldeten Reihenfolge als Ersatzspieler/innen eingesetzt werden. Dabei haben die Stammspieler/innen, soweit erforderlich, aufzurücken. In den Doppeln können andere Stammspieler/innen als in den Einzeln teilnehmen, vorausgesetzt, dass auch die entsprechende Anzahl von Einzelspielen durch Stammspieler/innen ausgetragen wird.

5) Soweit Ersatzspieler/innen nicht im Einzel mitwirken, dürfen sie auch nicht im Doppel eingesetzt werden.

6) Spieler/innen haben für die restliche Spielzeit ihre Spielberechtigung verloren, wenn sie in der Hin- und Rückserie jeweils mehr als zweimal an Spielen in höheren Mannschaften teilgenommen haben. Spieler, die zum dritten Mal als Ersatzspieler eingesetzt werden, dürfen nicht am gleichen Tag als Stammspieler für ihre Mannschaft spielen. Senioren dürfen in einer Spielzeit nur zweimal in einer höheren Mannschaft Ersatz spielen. Die verlorene Spielberechtigung kann nur für eine höhere Mannschaft neu beantragt werden.

7) a) Kann eine Mannschaft in einem Rundenspiel ggf. auch unter Mitwirkung von Ersatzspielern/innen nicht vollzählig antreten, müssen die dadurch nicht durchzuführenden Einzel– und Doppelspiele kampflos abgegeben werden. Der Mannschaft steht es frei, nicht aufzurücken. Rückt die Mannschaft nicht auf, muss auf dem Spielformular der/die nicht angetretene Spieler/in namentlich eingetragen sein. Leerfelder dürfen beim
- Einsatz von 4 Spielern nur an den Positionen 5 und 6,
- Einsatz von 5 Spielern nur an der Position 6 entstehen.

b) Spieler/innen, die im Spielbericht aufgeführt sind und zweimal in einer Saison nicht angetreten sind, werden von der Meldekarte gestrichen.

8) Nachgemeldete Personen (§ 2 Abs. 9) müssen nach der Spielstärke in eine Mannschaft eingestuft werden. In diesem Fall können die nachfolgenden Spieler/innen entsprechend ihrer Spielstärke in die nächst tiefere Mannschaft aufgenommen werden. Sie dürfen jedoch nicht als Ersatzspieler/in in ihrer bisherigen Mannschaft eingesetzt werden.

9) Damen dürfen nur dann in Herrenmannschaften aufgestellt werden, wenn sie nicht für eine Damenmannschaft gemeldet sind. Herren sind in Damenmannschaften nicht spielberechtigt.

10) Verstößt eine Mannschaft gegen die Regelungen des § 3 Abs. 4 und 5 oder § 4 Abs. 1-9 wird das gesamte Rundenspiel mit der höchsten Punktzahl gegen diese Mannschaft gewertet. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Ziffern 2.1.3, 2.4.1, 2.4.3, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“ oder die besonderen Regelung für die FVTT.

§ 5 Spielsystem / Klasseneinteilung

1) Die Rundenspiele werden nach den folgenden Spielsystemen für Mannschaftswettkämpfe durchgeführt.

Damen: Schwedische Liga-System (Dreier-Mannschaften) – Doppel nach dem 4. Einzel
Herren: Betriebssportsystem (siehe Abs. 2)
Senioren: Dietze-Paarkreuz-System (Vierer-Mannschaften)

2) Erläuterung des Betriebssportsystems

a) Eine Mannschaft besteht aus 6 Einzel-Spielern. Grundsätzlich sind 12 Einzel und 6 Doppel auszutragen.

b) In den Doppeln können auch andere Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden.

c) In jedem Spiel entscheidet der Gewinn von drei Sätzen.

d) Die gastgebende Mannschaft wird mit „A“, die andere mit „B“ bezeichnet.

e) Die drei Doppelpaare sind vor Spielbeginn zu benennen.

f) Jedes Doppel muss seine beiden Spiele in derselben Aufstellung bestreiten.

g) Die Spiele werden in folgender Reihenfolge abgewickelt:

Doppel A1 gegen Doppel B2
Doppel A2 gegen Doppel B1
Doppel A3 gegen Doppel B3
Einzel A1 gegen Einzel B2
Einzel A2 gegen Einzel B1
Einzel A3 gegen Einzel B4
Einzel A4 gegen Einzel B3
Einzel A5 gegen Einzel B6
Einzel A6 gegen Einzel B5
Einzel A1 gegen Einzel B1
Einzel A2 gegen Einzel B2
Einzel A3 gegen Einzel B3
Einzel A4 gegen Einzel B4
Einzel A5 gegen Einzel B5
Einzel A6 gegen Einzel B6
Doppel A1 gegen Doppel B1
Doppel A2 gegen Doppel B3
Doppel A3 gegen Doppel B2

3) Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt gewertet. Die Rundenspiele sind abzubrechen:

Bei den Damen nach dem 6. Gewinnpunkt
Bei den Herren nach dem 10. Gewinnpunkt
Bei den Senioren nach dem 7. Gewinnpunkt

4) Für die Rundenspiele werden eingeteilt:

Die Damenmannschaften in 1. und 2. Klasse

Die Herrenmannschaften in
1. Liga - 1 Staffel
2. Liga - 2 Staffeln (A u. B)
ab der 1. Klasse - 4 Staffeln (A - D)

Die Seniorenmannschaften in
1. Klasse - 1 Staffel
2. Klasse - zwei Staffeln (A u. B)
ab der 3. Klasse - 4 Staffeln (A - D)

Abweichungen hiervon können bei entsprechenden Mannschaftsmeldungen durch den Spielausschuss beschlossen werden.

5) In den einzelnen Klassen wird möglichst jede Staffel möglichst mit 8, bei den Senioren möglichst mit 10 Mannschaften besetzt.

6) In jeder Staffel dürfen höchstens zwei Mannschaften eines Mitglieds vertreten sein. Eine Ersatzgestellung durch die untere Mannschaft ist nicht zulässig. Beide Mannschaften müssen jeweils das erste Spiel jeder (Hin und Rück) Serie gegeneinander austragen.

7) Erstmalig gemeldete Mannschaften werden, entsprechend ihrer Spielstärke, unter Berücksichtigung freier Plätze in die Klassen und Staffeln eingeordnet, jedoch müssen die 1. und 2. Liga der Herren und die 1. Klasse der Damen und Senioren erspielt werden.

8) Eine Einordnung in untere Klassen nach Beginn der Rundenspiele ist nur möglich, wenn die Mannschaftsmeldung spätestens vor Beginn der 4. Spielwoche abgegeben wird und die vorher auszutragen gewesenen Spiele nachgeholt werden. Später hinzukommende Mannschaften können nur außer Konkurrenz teilnehmen.

9) „Berliner Firmenmeister“ ist die am Ende der Spielzeit an erster Stelle stehende Mannschaft

der 1. Klasse der Damen
der 1. Liga der Herren
der 1. Klasse der Senioren

10) Sind am Ende der Spielzeit zwei oder mehrere Mannschaften der jeweiligen obersten Spielklasse punktgleich, so wird zur Ermittlung des „Berliner Firmenmeisters“ ein Entscheidungsspiel bzw. eine einfache Entscheidungsrunde auf einem neutralem Platz durchgeführt. Den Spielort legt der Sportwart fest. Gleiches gilt sinngemäß auch für die 2. Liga und die übrigen Klassen sowie bei den Staffeln, aber nur bei gleichem Punkt-, Spiel- und Satzverhältnis. Bei gleichem Punktverhältnis und gleicher Spieldifferenz ist die Mannschaft besser, die mehr Spiele gewonnen hat. Ist auch das Spielverhältnis gleich, zählt das Satzverhältnis. Bei gleicher Satzdifferenz geben die mehr gewonnen Sätze den Ausschlag.

11) Klassenmeister werden nach Abschluss der Mannschafts-Meisterschaftsrunden wie folgt ermittelt:

in Klassen mit zwei Staffeln; Sieger A gegen Sieger B.

in Klassen mit vier Staffeln zunächst
Sieger A Gegen Sieger C und
Sieger B gegen Sieger D dann
ermitteln die jeweiligen Sieger den Klassenmeister.

Die jeweils erstgenannten Mannschaften haben Heimrecht.

12) Die Klassenmeisterschaft ist bezüglich der Mannschaftsaufstellung (§ 4) eine Fortsetzung der Rundenspielsaison.

13) Der Aufstieg wird wie folgt geregelt:

Hat die nächst höhere Spielklasse die selbe Anzahl an Staffeln, steigen die beiden erstplatzierten Mannschaften jeder Staffel auf. Hat die nächst höhere Spielklasse weniger Staffeln, steigen nur die Erstplatzierten auf.

14) Die Plätze 7 und 8 ziehen den Abstieg nach sich. Bei den Senioren steigen die Mannschaften auf Platz 9 und 10 ab. Bei gleichem Punkteverhältnis und gleicher Spieldifferenz ist die Mannschaft besser, die mehr Spiele gewonnen hat. Wenn auch das Spielverhältnis identisch ist, zählt die Satzdifferenz. Bei gleicher Satzdifferenz geben die mehr gewonnen Sätze den Ausschlag.

15) Der Spielausschuss kann unter sportlichen Gesichtspunkten abweichende Auf- bzw. Abstiegsregelungen treffen.

§ 6 Pokalmeisterschaft

1) Neben den Rundenspielen (§ 5) veranstaltet die FVTT für Mannschaften Pokalmeisterschaften. Für Damen und Herren wird je ein Wander-Pokal ausgespielt. Der Sieger des Pokals ist „Berliner Firmenpokalmeister“ der jeweiligen Spielsaison. Der Pokal der Herren ist der „Horst-Manthey-Pokal“, bei den Damen wird der „Carlheinz-Feye-Pokal“ ausgespielt. Vereinsspieler/innen sind von der Teilnahme an der Pokalmeisterschaft ausgeschlossen.

2) Für die Turnierleitung ist der Spielausschuss der FVTT zuständig. Er benennt für die Pokalmeisterschaft verantwortlichen Mitarbeiter.

3) Nach fünfmaligem Gewinn des Wander-Pokals erhält die siegreiche Mannschaft von der FVTT einen Erinnerungspokal.

4) Daneben werden für alle Klassen, ausgenommen die 1. Damenklasse, die 1. Liga der Herren und die Seniorenklassen, Klassenpokale ausgespielt. Die Gewinner dieser Pokale sind Pokalsieger ihrer Klasse.

5) Spielberechtigt sind Mannschaften, die sich aus Spielern der an den Rundenspielen beteiligten Mannschaften zusammensetzen. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern, die in der für Rundenspiele maßgebenden Aufstellung anzutreten haben. Damenmannschaften bestehen aus zwei Spielerinnen. Es darf nur eine Gastspielerin eingesetzt werden.

6) Im Doppel können andere Spieler/innen eingesetzt werden. Jeder Spieler/in ist nur in einer Mannschaft spielberechtigt.

7) Gespielt wird bei den Herren nach dem „Vierer-Dietze-Paarkreuzsystem“. Bei gleichem Punkt- und Satzverhältnis am Ende eines Spieles, ist ein bereits gespieltes Einzel auszulosen und als Entscheidungsspiel auszutragen. Bei den Damen wird nach dem „Corbillon-Cup-System“ gespielt.

8) Die Pokalmeisterschaft wird im KO - System ausgespielt.

9) Der Spielplan regelt den Ablauf der einzelnen Pokalrunden. Eine Verlegung über die Pokalwoche hinaus ist nicht zulässig. Ein früherer Termin kann vereinbart werden. Die gastgebende Mannschaft hat das Spielformular bis zum, auf die Spielwoche folgenden Montag, 18.00 Uhr, der Geschäftsstelle der FVTT zuzustellen. Spiele, deren Ergebnisse bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden für die gastgebende Mannschaft als verloren gewertet.

10) An der Endrunde (s. Abs. 1) nehmen teil:

Bei den Damen: Die Mannschaften der 1. Klasse
Bei den Herren: Die Mannschaften der 1. Liga, sowie die Gewinner der einzelnen Pokalklassen.

11) Bei den Endrundenbegegnungen hat die Mannschaft der niedrigeren Klasse Heimrecht. Die vier Mannschaften ermitteln, möglichst an einem neutralen Spielort, den „Berliner Firmenpokalmeister“. Den Spielort für die Endrunde legt der Sportwart fest.

12) Für die Durchführung der Pokalspiele gilt die Spielordnung der FVTT, soweit die Regelungen des § 6 nichts anderes bestimmen. Für jede Mannschaft ist der Geschäftsstelle ein Pokalmeldebogen einzureichen und eine Meldegebühr gemäß der Beitragsordnung der FVTT zu entrichten.

13) In der Geschäftsstelle der FVTT werden öffentlich ausgelost:

Die 1. Pokalrunde nach vorheriger Terminbekanntgabe.
Die weiteren Pokalrunden jeweils an dem auf die Pokalwoche folgenden Montag.

14) Nach der Auslosung teilt der Spielausschuss die Spielpaarung den Heimmannschaften telefonisch mit. Diese haben ihren Gegner unverzüglich in Kenntnis zu setzen und mit ihm den Zeitpunkt für das Spiel zu vereinbaren.

§ 7 Ranglistenturnier

1) Ranglistenturniere können von der FVTT oder mit ihrer Einwilligung von ihren Mitgliedern veranstaltet werden.

2) Von der FVTT werden jährlich Firmenmeisterschaften im Einzel und Doppel veranstaltet. Die Sieger/innen der obersten Klassen im Einzel und Doppel sind „Berliner Firmenmeister“.

3) Die Bedingungen für ein Turnier oder eine Meisterschaft regelt die jeweilige Ausschreibung: Mit der Meldung erkennt jeder Teilnehmer die Anordnungen der Turnierleitung an.

4) Ranglistenturniere werden ausgeschrieben:

für Damen: Einzel und Doppel in zwei Klassen
für Herren: Einzel und Doppel in vier Klassen

für gemischte Doppel in zwei Klassen (A und B)

Damen und Herren der 1. und 2. Ligen sowie der 1. und 2. Klasse der Rundenspielwettbewerbe müssen in Mixed A gemeldet werden.

Die Zusammenlegung von Klassen bleibt der Turnierleitung vorbehalten.

5) Spielberechtigt sind alle der FVTT gemeldeten Spieler/innen, die nicht direkt in den Leistungslisten des BTTV / DTTB unter den Namen eines Tischtennisvereins erfasst sind bzw. die nicht für eine Mannschaft gemeldet sind, die an den Rundenspielen des DTTB teilnimmt.

6) Für die Einstufung ist die jeweils gültige Rangliste der FVTT maßgebend. Erstmalig gemeldete Spieler/innen können in der ihrer Spielstärke entsprechenden Klasse teilnehmen. Die Sonderklasse Herren und die 1. Klasse Damen muss erspielt werden; die 1. und 2. Klasse Herren soll erspielt werden.

7) Bei Ranglistenturnieren müssen die Doppel in der Klasse gespielt werden, für die auch die Einzel gemeldet werden. Ausgenommen hiervon ist die „Berliner Firmenmeisterschaft“, bei ihr können auch Doppel aus Teilnehmern verschiedener Klassen (in der höheren Klasse) gemeldet werden.

8) Dreimalige Nichtteilnahme am Turnier führt zur Streichung aus der Rangliste der FVTT bzw. aus der bisher innegehabten Spielklasse.

9) Termin und Zeitplan werden für jedes Turnier gesondert veröffentlicht. Die an die Geschäftsstelle der FVTT zu richtenden Turniermeldungen müssen folgendes enthalten:

a) Namen und Vornamen des/r Spielers/in

b) Klasse und Ranglistennummer der aktuellen Rangliste

c) BSG, Unterschrift und Telefonnummer des Anmeldenden

Unvollständige oder verspätete Meldungen werden nicht berücksichtigt.

10) Die Höhe des Startgeldes richtet sich nach der Beitragsordnung der FVTT.

11) Gespielt wird nach dem 2-Minus-System. Der 3. Gewinnsatz entscheidet. Die Doppel werden nach dem einfachen KO-System ausgetragen. Der Austragungsmodus für gemischte Doppel wird vor dem Turnier je nach Teilnehmerzahl von der Turnierleitung festgelegt.

12) Die Anwesenheit der gemeldeten Spieler/innen wird 15 Minuten vor Spielbeginn der jeweiligen Klasse durch Eintragung auf der Meldeliste festgestellt. Alle bis dahin nicht anwesenden Spieler/innen werden gestrichen.

13) Nach Ansetzung eines Spieles an der Anzeigetafel haben die Teilnehmer/innen das Spiel unverzüglich aufzunehmen, andernfalls können sie gestrichen werden. Alle am Turnier Beteiligten sind verpflichtet, unbedingt die Anzeigetafel zu beachten. Es muss in sportgerechter Kleidung gemäß der Wettspielordnung des DTTB gespielt werden.

14) Es steigen in die nächst höhere Klasse auf:

Bei den Damen von der 2. Klasse in die 1. Klasse 4 Teilnehmerinnen
Bei den Herren von der 1. Klasse in die Sonderklasse 4 Teilnehmer
von der 2. Klasse in die 1. Klasse 4 Teilnehmer
von der 3. Klasse in die 2. Klasse 4 Teilnehmer
ab der 4. Klasse 8 Teilnehmer.

15) Die Auf- u. Absteiger werden nach Abschluss des Turniers durch die Turnierleitung bei der Erstellung der neuen Rangliste ermittelt.

16) In den Einzelkonkurrenzen und im Mixed erhalten die drei Erstplatzierten, in den Doppelkonkurrenzen jeweils die zwei Erstplatzierten je eine Urkunde.

17) Beim 3. Ranglisten-Turnier (Berliner Firmenmeisterschaft) erhalten die Sieger/innen der obersten Klasse im Einzel einen Wanderpreis, der in das Eigentum desjenigen übergeht, der ihn fünfmal hintereinander oder achtmal außer der Reihe gewonnen hat.

§ 8 Repräsentativspiele

1) Die Durchführung von Auswahl- und Städtespielen obliegt ausschließlich der FVTT. Die einzusetzenden Mannschaften werden vom Spielausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellt. Dabei ist neben der Spielstärke, die sportliche Haltung der Spieler/innen zu berücksichtigen. Entsprechend dem Zweck des Betriebssportes sollen für die Repräsentativ-Mannschaften Spieler der unteren Klassen mit einbezogen werden.

2.) Alle Spiele gegen Mannschaften außerhalb des Bereiches des DTTB bedürfen der Einwilligung der FVTT. Sie ist mindestens vier Wochen vor dem Spieltermin zu beantragen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1) Der Spielausschuss kann im Einvernehmen mit dem Vorstand der FVTT Sportgruppen oder Mannschaften wegen unsportlichem Verhalten sowie wiederholten Verstoßes gegen die Spielordnung oder den allgemeinen Spielbetrieb

a) öffentlich rügen bzw. verwarnen,

b) abweichend von der Spielordnung, durch Versagung

- Heimrechts bis zu drei Monaten,

- der Spielberechtigung für Neuzugänge innerhalb der Saison,

- des neutralen Spielortes,

bestrafen.

2) Einzelne Spieler/innen können wegen unsportlichen Verhaltens vom Spielausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand der FVTT öffentlich gerügt, verwarnt und vom allgemeinen Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

3) Der Einsatz eines Spielers unter falschen Namen zieht die Streichung der Mannschaft nach sich.

4) Jede Entscheidung nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Schriftform. Sie soll innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls getroffen werden.

5) In Zweifelsfällen über Sachverhalte muss der Spielausschuss vor seiner Entscheidung die Beteiligten anhören. Nach erfolgloser Einladung zur Anhörung entscheidet der Spielausschuss.

Berlin den 18.10.2011

Für den Vorstand gez. Gabriele Wrede

Fassung vom 18.10.2011

Fassung vom 14.05.2013