28.03.2020

Gesetzesänderungen im Vereinsrecht zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 (BGBl. 2020, Teil I, Seite 569), das am 28.03.2020 in Kraft getreten ist, sieht vorübergehende Erleichterungen für Vereine vor.

Insoweit wird auf die Mitteilungen des Deutschen Betriebssportverbandes e.V. vom 28.03.2020 zur Verlängerung der Amtszeit des Vorstandes und zur Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen verwiesen.

Die Regelungen gelten für die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern, deren Bestellung im Jahr 2020 abläuft, und für Mitgliederversammlungen, die im Jahr 2020 stattfindenden. Der Geltungsbereich kann jedoch bis zum 31.12.2021 verlängert werden, wenn dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der Corona-Pandemie erforderlich erscheint.