Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 12.06.2019

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 2 Abs. 5

Alle genannten Gastspieler dürfen nicht zugleich einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören; Ausnahmen siehe § 2 Abs. 3.

§ 2 Abs. 5

Alle genannten Gastspieler dürfen nicht zugleich einem Verein des DTTB und nicht der „wilden Liga Brandenburgs“(Vereine, Spielgemeinschaften oder sonstiges, die ausschließlich auf Kreisebene spielen) als aktiv Sporttreibende angehören; Ausnahmen siehe § 2 Abs. 3.

§ 3 Abs. 1

Sind aktiv sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB länger als 3 Jahre als aktiver Spieler gemäß § 2 Abs. 1 (Normalspieler) in einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg (Vereinsspieler), kann ihnen auf begründeten Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb – bei Verbleib in der BSG – eine Ausnahmegenehmigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden; sie erhalten den Status „VG“.

§ 3 Abs. 1

Sind aktiv Sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB ununterbrochen länger als 3 Jahre als aktiver Spieler gemäß § 2 Abs 1 (Normalspieler) in der selben BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg (Vereinsspieler VS/30) tätig, kann ihnen auf Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb – bei Verbleib in der selben BSG – eine Ausnahmegenehmigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden; sie erhalten den Status „VG/31“.

§ 3 Abs. 4

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss in besonderen Einzelfällen abweichend von den geltenden Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Spielberechtigung erteilen. Diese kann in begründeten Fällen auch wieder entzogen werden. Die Spieler erhalten den Spielerstatus „GS/22“ bzw. „VG/22“.

§ 3 Abs. 4

Verlassen aktiv Sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB als Normalspieler (VS/30) oder Gastspieler (VG/31, VG/32, VG/33) in der laufende Saison ihren Verein des DTTB, behalten Sie bis zum Ende der Saison ihren Status. Die Statusänderung erfolgt erst in der neuen Saison.

§ 3 Abs. 5

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss in besonderen Einzelfällen abweichend von den geltenden Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Spielberechtigung erteilen. Diese kann in begründeten Fällen auch wieder entzogen werden. Die Spieler erhalten den Spielerstatus „GS/22“bzw. „VG/22“.

§ 3 Abs. 8.1

Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen.

  • Der Spielbericht muss von beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Sie bestätigen damit die Richtigkeit der Mannschaftsaufstellung und des Ergebnisses. Proteste sind unter Angabe des Grundes auf dem Spielbericht zu vermerken bzw. unverzüglich dem Spielausschuss einzureichen.

  • Eine Durchschritt erhält die Gastmannschaft.

  • Original und weitere Durchschrift des Spielberichts sind aufzubewahren, damit sie im Falle eines Protestes bzw. auf Anforderung dem Spielausschuss (bzw. einem Mitglied des Spielausschusses, wie z.B. dem Staffelleiter) vorgelegt werden können.

§ 3 Abs. 8.1

Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen.

  • Der Spielbericht muss von beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Sie bestätigen damit die Richtigkeit der Mannschaftsaufstellung und des Ergebnisses im Spielbericht. Eine Durchschrift erhält die Gastmannschaft. Proteste sind unter Angabe einer ausführlichen Begründung dem Spielausschuss schriftlich einzureichen. Proteste, die später als 21 Tage nach Spielerfassung in TT–Live bei der FVTT eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt und es verbleibt bei der in TT–Live erfassten Spielwertung. Auch eine Spielumwertung durch den Spielausschuss der FVTT ist nach Ablauf von 21 Tagen nach Spielerfassung in TT–Live nicht mehr möglich.

  • Original und weitere Durchschrift des Spielberichts sind aufzubewahren, damit sie im Falle eines Protestes bzw. auf Anforderung dem Spielausschuss (bzw. einem Mitglied des Spielausschusses, wie z.B. dem Staffelleiter) vorgelegt werden können.

§ 4 Abs. 1.1

Vor Beginn der Spielzeit sind die Mannschaften dem Spielausschuss über TT-Live namentlich mitzuteilen.

Die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft ist entsprechend der Spielstärke ihrer Spieler aufzustellen. Als Kriterium der Spielstärke gilt die LivePZ (=LivePunktZahl aus TT-Live). Stichtag für Mannschaftsaufstellungen der folgenden Spielzeit ist der 31.05. des Jahres. Für die Entscheidung, ob Spieler A vor Spieler B gemeldet werden muss, ist der Unterschied der LivePZ beider Spieler ausschlaggebend. Bei einer Differenz von bis einschließlich 35 LivePZ-Punkten zwischen zwei Spielern kann die BSG die Reihenfolge dieser Spieler frei wählen. Ist die Differenz größer als 35 LivePZ-Punkte, so muss der Spieler mit der größeren LivePZ in der Mannschaftsaufstellung vor dem Spieler mit der geringeren LivePZ gemeldet werden. Dies gilt sinngemäß auch beim Zugang neuer Spieler.

§ 4 Abs. 1.1

Vor Beginn der Spielzeit sind die Mannschaften dem Spielausschuss über TT-Live namentlich mitzuteilen.

Die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft ist entsprechend der Spielstärke ihrer Spieler aufzustellen. Als Kriterium der Spielstärke gilt die LivePZ (=LivePunktZahl aus TT-Live). Stichtag für die Mannschaftsaufstellung der folgenden Spielzeit ist der 11.05. des Jahres. Für die Entscheidung, ob Spieler A vor Spieler B gemeldet werden muss, ist der Unterschied der LivePZ beider Spieler ausschlaggebend. Bei einer Differenz von bis einschließlich 35 LivePZ-Punkten zwischen zwei Spielern, kann die BSG die Reihenfolge dieser Spieler frei wählen. Ist die Differenz größer als 35 LivePZ-Punkte, so muss der Spieler mit der größeren LivePZ in der Mannschaftsmeldung vor dem Spieler mit der geringeren LivePZ gemeldet werden. Dies gilt sinngemäß auch beim Zugang neuer Spieler.

§ 4 Abs. 2.2

In den Doppeln können andere Stammspieler als in den Einzeln teilnehmen, vorausgesetzt, dass auch die entsprechende Anzahl von Einzelspielen durch Stammspieler ausgetragen wird. Soweit Ersatzspieler nicht im Einzel mitwirken, dürfen sie auch nicht im Doppel eingesetzt werden.

§ 4 Abs. 2.2

ln den Doppeln können andere Stammspieler als in den Einzeln teilnehmen, vorausgesetzt, dass auch alle notwendigen (bis zum 6.,7.,9.,bzw.10. Spiel, je nach Spielsystem) Einzel durch Stammspieler gespielt werden. Spiele von anwesenden, in der Aufstellung erfassten Stammspielern, die aus welchem Grund auch immer nicht spielen, gelten als gespielt und werden im Spielbericht als „Aufgabe“erfasst.

Soweit Ersatzspieler nicht im Einzel mitwirken, dürfen sie auch nicht im Doppel eingesetzt werden.

Als Stammspieler gelten alle in der Aufstellung (genehmigte Aufstellung in TT–Live) der entsprechenden Mannschaft erfassten Spieler.

Als Ersatzspieler gelten Spieler aus unteren Mannschaften.