Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 17.05.2017

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 1 Abs. 3

Die Abwicklung des Spielbetriebs erfolgt über die Internet-Plattform http://fvtttischtennislive.de/ (nachfolgend „TT-Live“ genannt).

§ 1 Abs. 3

Die Abwicklung des Spielbetriebs erfolgt über die Internet-Plattform http://fvtttischtennislive.de/ (nachfolgend „TT-Live“ genannt). Ab Saison 2017/2018 wird die LivePZ (=Live-Punkt-Zahl) eingeführt und für die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft als Kriterium manifestiert.

§ 2 Abs. 3

3.1 Sind aktiv sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB länger als 3 Jahre Mitglied gemäß § 2 Abs. 1 (Normalspieler) in einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gewesen (Vereinsspieler), kann ihnen auf begründeten Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb – bei Verbleib in der BSG – eine Ausnahmegenehmigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden; sie erhalten den Status „VG“.

3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver Spieler angehören. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit Status „VG“ gekennzeichnet.

3.3 Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss in besonderen Einzelfällen abweichend von den geltenden Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Spielberechtigung erteilen. Diese kann in begründeten Fällen auch wieder entzogen werden. Die Spieler erhalten den Spielerstatus „GS“ bzw. „VG“.

§ 2 Abs. 3

3.1 Sind aktiv sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB länger als 3 Jahre als aktiver Spieler gemäß § 2 Abs. 1 (Normalspieler) in einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg (Vereinsspieler), kann ihnen auf begründeten Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb – bei Verbleib in der BSG – eine Ausnahmegenehmigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden; sie erhalten den Status „VG“.

3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver Spieler (Gastspieler GS/20/21 bzw. VG/33) angehören. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit Status „VG/31“ gekennzeichnet.

3.3 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie dort nur auf Landesverbandsebene gemeldet sind. Diese Spielberechtigung muss beantragt und zum 01.07. bzw. 01.01. ohne Aufforderung durch Mitteilung der DTTB-Mannschaft nachgewiesen werden. Die Person wird mit dem Status „VG/33“ gekennzeichnet. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Spielausschuss die Sondergenehmigung jederzeit, auch rückwirkend zum Nachweistermin, mit allen Konsequenzen entziehen.

3.4 Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss in besonderen Einzelfällen abweichend von den geltenden Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Spielberechtigung erteilen. Diese kann in begründeten Fällen auch wieder entzogen werden. Die Spieler erhalten den Spielerstatus „GS/22“ bzw. „VG/22“.

§ 2 Abs. 6 Ziffer 6.3

Der Spielerstatus/Die Spielberechtigung wird in den Mitgliederunterlagen durch ein Buchstabenkürzel gekennzeichnet. Um diesen Status auch in TT-Live erkennbar zu machen, wird die Mitgliedsnummer um zwei Stellen erweitert - siehe nachstehende Übersicht; passive Mitglieder werden nicht in TT-Live aufgenommen:

§ 2 Abs. 6 Ziffer 6.3

Der Spielerstatus/Die Spielberechtigung wird in den Mitgliederunterlagen durch ein Buchstabenkürzel gekennzeichnet. Um diesen Status auch in TT-Live erkennbar zu machen, wird die Mitgliedsnummer um zwei Stellen erweitert - siehe nachstehende Übersicht; passive Mitglieder werden nicht in TT-Live aufgenommen:

Status: VG
Erweiterung Mitgliedsnummer: 33
Erläuterung: Gastspieler, die aktive Mitglieder in einem Verein des DTTB sind (§ 2 Abs. 3 Ziffer 3.3 SpO)

§ 4 Abs. 1 Ziffer 1.1

Vor Beginn der Spielzeit sind die Mannschaften dem Spielausschuss auf einer Mannschafts-Meldekarte und über TT-Live namentlich mitzuteilen.

Die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft ist entsprechend der Spielstärke ihrer Spieler aufzustellen. Dies gilt sinngemäß auch beim Zugang neuer Spieler. Soweit nicht nur Seniorenmannschaften gemeldet werden, muss die Reihenfolge der Spieler innerhalb der Seniorenmannschaften denen der Herren-/Damenmannschaften gleichen.

§ 4 Abs. 1 Ziffer 1.1

Vor Beginn der Spielzeit sind die Mannschaften dem Spielausschuss über TT-Live namentlich mitzuteilen.

Die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft ist entsprechend der Spielstärke ihrer Spieler aufzustellen. Als Kriterium der Spielstärke gilt die LivePZ (=LivePunktZahl aus TT-Live). Stichtag für Mannschaftsaufstellungen der folgenden Spielzeit ist der 31.05. des Jahres. Für die Entscheidung, ob Spieler A vor Spieler B gemeldet werden muss, ist der Unterschied der LivePZ beider Spieler ausschlaggebend. Bei einer Differenz von bis einschließlich 35 LivePZ-Punkten zwischen zwei Spielern kann die BSG die Reihenfolge dieser Spieler frei wählen. Ist die Differenz größer als 35 LivePZ-Punkte, so muss der Spieler mit der größeren LivePZ in der Mannschaftsaufstellung vor dem Spieler mit der geringeren LivePZ gemeldet werden. Dies gilt sinngemäß auch beim Zugang neuer Spieler.

§ 4 Abs. 4 Ziffer 4.1

4.1 Nachgemeldete Personen (§ 2 Ziffer 5.1) müssen nach ihrer Spielstärke in eine Mannschaft eingestuft werden. In diesem Fall können die nachfolgenden Spieler entsprechend ihrer Spielstärke in die nächsttiefere Mannschaft aufgenommen werden.

§ 4 Abs. 4 Ziffer 4.1

4.1.1 Nachgemeldete Personen (§ 2 Abs. 5 Ziffer 5.1) müssen nach ihrer Spielstärke (LivePZ=LivePunktZahl aus TT-Live) in eine Mannschaft eingestuft werden. In diesem Fall können die nachfolgenden Spieler entsprechend ihrer Spielstärke in die nächsttiefere Mannschaft aufgenommen werden.

4.1.2 Wird ein Spieler erstmalig in TT-Live aufgenommen, erhält er grundsätzlich gemäß seiner Ligazugehörigkeit eine „Basis-LivePZ“ der Liga.

4.1.3 In begründeten Ausnahmefällen darf der Spielausschuss die LivePZ eines Spielers jederzeit korrigieren.


§ 4 Abs. 4 Ziffer 4.4

4.4 Pro Mannschaft dürfen zwar mehrere Spieler mit Status VG/33 gemeldet, aber im Rundenspiel nur einer eingesetzt werden. Auch hier entscheidet die LivePZ über die Position innerhalb der Mannschaftsreihenfolge.