Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 14.05.2013

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 1 Abs. 3

Für den Spielbetrieb gelten die „Internationalen Tischtennisregeln A“ und die Nummern 2.1.3, 2.4.1, 2.4.3, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“, mit Ausnahme der besonderen Regelungen der FVTT. In begründeten Ausnahmefällen kann der Spielausschuss abweichende Regelungen festlegen. Diese sind den Mitgliedern unverzüglich bekannt zu geben.

§ 1 Abs. 3

Für den Spielbetrieb gelten die „Internationalen Tischtennisregeln A“ und die Nummern 2.1.3, 2.4.1, 2.4.5, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“, mit Ausnahme der besonderen Regelungen der FVTT. In begründeten Ausnahmefällen kann der Spielausschuss abweichende Regelungen festlegen. Diese sind den Mitgliedern unverzüglich bekannt zu geben.

§ 2 Abs. 4

Arbeitslose und Studenten können als Gastspieler eingesetzt werden, wenn sie bisher bei keinem Mitglied der FVTT bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gespielt haben.

§ 2 Abs. 4

Rentner, Arbeitslose und Studenten können als Gastspieler eingesetzt werden, wenn sie bisher bei keinem Mitglied der FVTT bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gespielt haben.

§ 2 Abs. 5

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss anderen Personen eine Spielberechtigung als Gastspieler/in zuerkennen. Diese kann in begründeten Fällen entzogen werden.

§ 2 Abs. 5

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss anderen Personen eine Spielberechtigung als Gastspieler/in zuerkennen. Diese kann in begründeten Fällen entzogen werden. In Besonderen Einzelfällen kann der Vorstand unter Einschaltung des Spielausschusses abweichend von den geltenden Bestimmungen Spielberechtigungen erteilen.

§ 2 Abs. 7

Personen, die nicht nach § 2 Abs. 1 oder 4 spielberechtigt sind, dürfen keinem Verein des DTTB als aktive Sporttreibende angehören, es sei denn, sie gehören als aktive/r Spieler/in ununterbrochen ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg länger als 8 Jahre an. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden.

§ 2 Abs. 7

Personen, die nicht nach § 2 Abs. 1 spielberechtigt sind, dürfen keinem Verein des DTTB als aktive Sporttreibende angehören, es sei denn, sie gehören als aktive/r Spieler/in ununterbrochen ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg länger als 8 Jahre an. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden.

§ 3 Abs. 2

Jede an den Rundenspielen teilnehmende Mannschaft hat bis zum vom Sportwart festgelegten Meldeschluss einen Mannschaftsleiter/in und einen Vertreter/in sowie für ihre Heimspiele einen Werktag (Montag - Freitag) als Spieltag mit Uhrzeit zu benennen.

§ 3 Abs. 2

Jede an den Rundenspielen teilnehmende Mannschaft hat bis zum vom Sportwart festgelegten Meldeschluss einen Mannschaftsleiter/in und einen Vertreter/in sowie für ihre Heimspiele einen Werktag (Montag - Freitag) als Spieltag mit Uhrzeit zu benennen, frühestens ab 17:30 Uhr. Ein früherer oder späterer Beginn kann vereinbart werden. Der festgelegte Spieltag ist für die Saison bindend. Änderungen des Spieltages können nur innerhalb der Spielwoche im beiderseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.

§ 3 Abs. 10

Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht in dreifacher Ausfertigung unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen. Zu dessen Ausfertigung müssen die Meldekarten und die Spielerpässe vorliegen.

§ 3 Abs. 10

Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen. Zu dessen Ausfertigung müssen die Meldekarten und die Spielerpässe vorliegen. Die Durchschrift erhält die Gastmannschaft.

§ 3 Abs. 11

Eine Ausfertigung muss der vom Spielausschuss bestimmten Stelle spätestens an dem dem Rundenspiel folgenden Montag vorliegen. Die zweite Ausfertigung erhält die Gastmannschaft, die dritte Ausfertigung verbleibt beim Gastgeber.

§ 3 Abs. 11

Der Spielbericht muss möglichst umgehend, spätestens an dem, dem Rundenspiel folgenden Montag in TT-Live eingegeben sein. Ebenso ist die Bestätigung des Gastes umgehend vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Ausfertigung der vom Spielausschuss bestimmten Stelle spätestens an dem, dem Rundenspiel folgenden Montag zu übersenden.

§ 3 Abs. 13

Spiele, deren Spielberichte nicht termingerecht vorliegen, werden eine Woche nach einmaligem Hinweis mit höchster Punktzahl gegen den Gastgeber gewertet. Nach dem dritten mal innerhalb einer Spielzeit wird die Mannschaft gestrichen.

§ 3 Abs. 13

Spiele, deren Spielberichte nicht termingerecht vorliegen bzw. deren Ergebnis nicht termingerecht in TT-Live eingegeben wurden, werden eine Woche nach einmaligem Hinweis mit höchster Punktzahl gegen den Gastgeber gewertet. Nach dem dritten mal innerhalb einer Spielzeit wird die Mannschaft gestrichen.

§ 4 Abs. 10

Verstößt eine Mannschaft gegen die Regelungen des § 3 Abs. 4 und 5 oder § 4 Abs. 1-9 wird das gesamte Rundenspiel mit der höchsten Punktzahl gegen diese Mannschaft gewertet. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Ziffern 2.1.3, 2.4.1, 2.4.3, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“ oder die besonderen Regelung für die FVTT.

§ 4 Abs. 10

Verstößt eine Mannschaft gegen die Regelungen des § 3 Abs. 4 und 5 oder § 4 Abs. 1-9 wird das gesamte Rundenspiel mit der höchsten Punktzahl gegen diese Mannschaft gewertet. Verstößt ein/e Spieler/in gegen die Ziffern 2.1.3, 2.4.5, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“ werden seine/ihre Spiele gegen sie/ihn gewertet.