Änderung der Spielordnung der FVTT
vom
11.05.2010
Bisherige Fassung |
Neue Fassung |
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§ 2 Abs. 6 Gastspieler/innen einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg, die 4 Jahre ununterbrochen die Spielberechtigung für dieselbe BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg besitzen, können auf schriftlichen Antrag den Status GN erhalten. |
§ 2 Abs. 6 gestrichen |
§ 3 Abs. 4 Die gastgebende Mannschaft ist für die Vereinbarung und die Durchführung des Rundenspieles verantwortlich. Bei den Senioren sollte der monatliche Spieltag mit zwei Terminvorschlägen des Gastgebers im Vormonat vereinbart werden. Besitzt sie zwei oder mehr bespielbare TT-Tische, so soll das Spiel an mindestens zwei Tischen ausgetragen werden. |
§ 3 Abs. 4 Die gastgebende Mannschaft ist für die Vereinbarung und die Durchführung des Rundenspieles verantwortlich. Bei den Senioren muss der monatliche Spieltag mit zwei Terminvorschlägen des Gastgebers im Vormonat, mindestens 8 Tage vor dem ersten Spieltermin, vereinbart werden. Besitzt sie zwei oder mehr bespielbare TT-Tische, so soll das Spiel an mindestens zwei Tischen ausgetragen werden. |
§ 4 Abs. 7 7) a) Kann eine Mannschaft in einem Rundenspiel ggf. auch unter Mitwirkung von Ersatzspielern/innen nicht vollzählig antreten, müssen die dadurch nicht durchzuführenden Einzel und Doppelspiele kampflos abgegeben werden. Der Mannschaft steht es frei, nicht oder geschlossen aufzurücken. b) Leerfelder auf dem Spielformular sind nicht erlaubt. Spieler/innen, die im Spielbericht aufgeführt sind und 3 mal in einer Saison nicht angetreten sind, werden von der Meldekarte gestrichen. |
§ 4 Abs. 7 7) a) Kann eine Mannschaft in einem Rundenspiel ggf. auch unter
Mitwirkung von Ersatzspielern/innen nicht vollzählig
antreten, müssen die dadurch nicht durchzuführenden
Einzel und Doppelspiele kampflos abgegeben werden. Der
Mannschaft steht es frei, nicht oder geschlossen aufzurücken.
Rückt die Mannschaft nicht auf, muss auf dem Spielformular
der/die nicht angetretene Spieler/in namentlich eingetragen sein.
Leerfelder dürfen beim b) Spieler/innen, die im Spielbericht aufgeführt sind und 3 mal in einer Saison nicht angetreten sind, werden von der Meldekarte gestrichen. |
§ 5 Abs. 10 Sind am Ende der Spielzeit zwei oder mehrere Mannschaften der jeweiligen obersten Spielklasse punktgleich, so wird zur Ermittlung des Berliner Firmenmeisters ein Entscheidungsspiel bzw. eine einfache Entscheidungsrunde auf einem neutralem Platz durchgeführt. Gleiches gilt sinngemäß auch für die übrigen Klassen sowie bei den Staffeln, aber nur bei gleichem Punkt-, Spiel- und Satzverhältnis. |
§ 5 Abs. 10 Sind am Ende der Spielzeit zwei oder mehrere Mannschaften der jeweiligen obersten Spielklasse punktgleich, so wird zur Ermittlung des Berliner Firmenmeisters ein Entscheidungsspiel bzw. eine einfache Entscheidungsrunde auf einem neutralem Platz durchgeführt. Gleiches gilt sinngemäß auch für die übrigen Klassen sowie bei den Staffeln, aber nur bei gleichem Punkt-, Spiel- und Satzverhältnis. Bei gleichem Punkteverhältnis und gleicher Spieldifferenz ist die Mannschaft besser, die mehr Spiele gewonnen hat. Wenn auch das Spielverhältnis identisch ist, zählt das Satzverhältnis. Bei gleicher Satzdifferenz geben die mehr gewonnen Sätze den Ausschlag. |
§ 5 Abs. 14 Die Plätze 7 und 8 ziehen den Abstieg nach sich. Bei den Senioren steigen die Mannschaften auf Platz 9 und 10 ab. Bei einer aus sechs Mannschaften bestehenden Staffel steigt der letzt platzierte in die nächst niedrigere Spielklasse ab. |
§ 5 Abs. 14 Die Plätze 7 und 8 ziehen den Abstieg nach sich. Bei den Senioren steigen die Mannschaften auf Platz 9 und 10 ab. Bei einer aus sechs Mannschaften bestehenden Staffel steigt der letzt platzierte in die nächst niedrigere Spielklasse ab. Bei gleichem Punkteverhältnis und gleicher Spieldifferenz ist die Mannschaft besser, die mehr Spiele gewonnen hat. Wenn auch das Spielverhältnis identisch ist, zählt das Satzverhältnis. Bei gleicher Satzdifferenz geben die mehr gewonnen Sätze den Ausschlag. |