Beitragsordnung

der Tischtennissportfreunde Schöneberg
in der Fassung vom 23. Juni 2009

(gültig ab 01.01.2010)

§ 1

1. Der Beitrag der Mitglieder der TSF Schöneberg wird nach Monaten berechnet und erhoben. Angefangene Monate beim Eintritt werden voll berechnet.

2. Bei monatlicher Zahlungsweise ist der Betrag bis zum jeweiligen Monatsende zu leisten. Der Beitrag kann zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs auch in jährlichen Beträgen geleistet werden. In diesem Fall ist der Beitrag spätestens am 30.06. des laufenden Geschäftsjahres zu leisten. Maßgeblich ist der Eingang auf dem dafür eingerichteten Sonderkonto.

3. Für verspätete Zahlungen kann ein Zuschlag erhoben werden. Liegt bis zum 30.06. des laufenden Geschäftsjahres keine Zahlung vor, beträgt der Zuschlag 1,00 €, nach Ablauf des laufenden Geschäftsjahres erhöht sich der Zuschlag auf 2,50 €.

Ein Zuschlag kann nur dann festgesetzt werden, wenn das Guthaben des Vereins nicht ausreicht, die laufenden Ausgaben zu begleichen, insbesondere den Verbandsbeitrag pünktlich zu leisten. Das Vorliegen der Voraussetzung ist der nächsten Mitglieder-Vollversammlung nachzuweisen.

§ 2

1. Der Monatsbeitrag wird wie folgt festgesetzt:

Für aktive Mitglieder (S1)

3,00 €

Für passive Mitglieder (P)

1,50 €

2. Mitglieder , die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, leisten bis zum Ende des Monats, in dem die Ausbildung beendet wird, Monatsbeiträge i.H.v. 50 v.H. der in Nr. 1 festgesetzten Beträge.

§ 3

Beim Eintritt in die TSF Schöneberg haben die Eintretenden keine Aufnahmegebühr zu leisten.

§ 4

Frühestens nach Ablauf des 30.06. eines Geschäftsjahres kann der Vorstand ausstehende Zahlungen anmahnen. Zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes und der Portokosten ist eine Mahngebühr von 2,50 € zu erheben. Wird wegen nicht mehr gültiger Anschriften die Ermittlung der neuen Anschrift und ein erneutes Mahnschreiben notwendig, erhöht sich die Mahngebühr auf den doppelten Beitrag.

Kontoverbindung

Klaus Viga, Kto.-Nr. 16008567, Deutsche Kreditbank AG (BLZ 120 300 00)