Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 06.05.2009

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 4 Abs. 7

In jeder Mannschaft dürfen bis zu 2, in Sechsermannschaften bis zu drei Gastspieler/innen eingesetzt werden. Ausnahme Pokalmannschaften, bei den Damen, wo nur ein Gastspieler zulässig ist. Personen mit dem Status GN, ES und KS werden in den Punktspielen wie Normalspieler behandelt.

§ 4 Abs. 7

gestrichen

§ 4 Abs. 8

Kann eine Mannschaft in einem Rundenspiel ggf. auch unter Mitwirkung von Ersatzspielern/innen nicht vollzählig antreten, müssen die dadurch nicht durchzuführenden Einzel– und Doppelspiele kampflos abgegeben werden. Der Mannschaft steht es frei, nicht oder geschlossen aufzurücken.

§ 4 Abs. 8

a) Kann eine Mannschaft in einem Rundenspiel ggf. auch unter Mitwirkung von Ersatzspielern/innen nicht vollzählig antreten, müssen die dadurch nicht durchzuführenden Einzel– und Doppelspiele kampflos abgegeben werden. Der Mannschaft steht es frei, nicht oder geschlossen aufzurücken.

b) Leerfelder auf dem Spielformular sind nicht erlaubt. Spieler/innen, die im Spielbericht aufgeführt sind und 3 mal in einer Saison nicht angetreten sind, werden von der Meldekarte gestrichen.