Änderung der Spielordnung der FVTT
vom
08.05.2006
§ 1 Abs. 3 Für den Spielbetrieb gelten die Internationalen Tischtennisregeln A mit Ausnahme der besonderen Regelungen für den FVTT. Die Regelungen müssen der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt werden. |
§ 1 Abs. 3 Für den Spielbetrieb gelten die Internationalen Tischtennisregeln A und B (Ziffern 2.1.3, 2.1.4, 4.2.2 und 5.3). Die Regelungen müssen der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt werden. |