Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 08.05.2006

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 1 Abs. 3

Für den Spielbetrieb gelten die „Internationalen Tischtennisregeln A“ mit Ausnahme der besonderen Regelungen für den FVTT. Die Regelungen müssen der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt werden.

§ 1 Abs. 3

Für den Spielbetrieb gelten die „Internationalen Tischtennisregeln A und B (Ziffern 2.1.3, 2.1.4,“ 4.2.2 und 5.3)“. Die Regelungen müssen der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt werden.