Protokoll über
die
Mitglieder-Vollversammlung
am 05.07.2005
Zur heutigen Mitglieder-Vollversammlung wurden alle 47 Mitglieder mit Schreiben vom 22.05.2005 unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen.
Die Mitglieder-Vollversammlung ist beschlussfähig; sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, jedoch soweit Anträge zur Abstimmung über Satzungsänderungen gestellt werden mit zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Beginn der Sitzung: |
19:20 Uhr |
Ende der Sitzung: |
20:06 Uhr |
Teilnehmer: |
18 |
Der 1. Vorsitzende Herr Jürgen Engel begrüßte die Teilnehmer und eröffnete die Mitglieder-Vollversammlung.
Vorschläge zu Änderungen der Tagesordnung lagen nicht vor.
TOP 1: Bericht des Vorstands
1) Bericht des Geschäftsführers (- des Herrn Andreas Käthner -)
a) Derzeit gehören 47 Mitglieder der Betriebssportgemeinschaft (BSG) an. Neu eingetreten sind im vergangenen Jahr Martin Cissek, Helmut Mechmann und Ralf Schwenn. Cornelia Arnsburg hat leider ihren Austritt erklärt. Von diesen 47 Mitgliedern sind, nachdem Sabine Salomon nicht mehr am aktiven Spielgeschehen teilnimmt, 4 passiv.
b) Die Steuererklärungen für die Jahre 2003 und 2004 wurden am 15.01.2005 abgegeben. Da erst die geänderte Satzung der BSG vom 27.05.2003 den gesetzlichen Anforderungen für eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG entsprach, erließ das Finanzamt für Körperschaften I am 29.03.2005
einen Körperschaftsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2003, der ein zu versteuerndes Einkommen und eine Körperschaftsteuer 0,00 auswies und
einen Freistellungsbescheid für das Kalenderjahr 2004. Danach ist die BSG nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der AO dient.
Die BSG ist daher nunmehr berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für den Zweck Förderung des Sports zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge dürfen nicht erteilt werden, weil nicht ausschließlich mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder Zwecke im Sinne des Abschnitts A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV gefördert werden.
Zur Überprüfung der tatsächlichen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung müssen bis zum 31.05.2008 u.a. die Steuererklärungen für die Jahre 2005 und 2007 beim Finanzamt eingereicht werden.
Der Landessportbund wurde mit Schreiben vom 31.03.2005 von der Anerkennung der sportlichen Förderwürdigkeit und dem Nachweis der Gemeinnützigkeit in Kenntnis gesetzt.
Es wurde vorgeschlagen, dass die BSG sich in die Liste der Empfänger für Zahlungen mit gemeinnützigen Zwecken beim Amtsgericht Tiergarten aufnehmen lässt.
c) Die letzte Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Tischtennis (FVTT) fand am 09.05.2005 statt.
Nach der Aussprache über die schriftlichen Berichte des Vorstands, der Kassenprüfer, des Berufungs-, Rechts- und Spielausschusses wurde die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 beschlossen.
Den Anträgen für den Haushaltsplan 2005 und der Beitragsordnung (unverändert seit dem 01.01.2002) wurde entsprochen. Die Spielordnung wurde u.a. dahingehend geändert,
dass Gastspieler/innen einer BSG, die 4 (bisher 6) Jahre ununterbrochen die Spielberechtigung für dieselbe BSG besitzen, auf schriftlichen Antrag den Status GN erhalten können und
dass Spieler/innen einer BSG, die aus dem Spielbetrieb der FVTT ausgeschieden sind, erst nach Ablauf eines (bisher zwei) Jahres die Spielberechtigung als Gastspieler/in in einer anderen BSH erhalten können.
Bei der Neuwahl des Vorstandes und der Fachausschüsse ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen. Der alte Vorstandsvorsitzende Werner Prahl wurde in seinem Amt für eine weitere Wahlperiode bestätigt. Ihm zur Seite stehen sein Stellvertreter Wolfgang Rehmet, Sabine Kerwat (Schatzmeisterin), Klaus Gerhard (Sportwart), Manfred Herz (Schriftführer) und die beiden Beisitzer Wolfgang Willrich und Sebastian Ludwig.
d) Der Antrag auf Überlassung der Turnhalle für die Zeit von Oktober 2005 bis September 2006 wurde beim Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg mit Schreiben vom 03.01.2005 beantragt. Laut telefonischer Mitteilung des zuständigen Bearbeiters wird die Bewilligung Anfang September 2005 erfolgen.
2) Bericht des Kassenwarts (- des Herrn Manfred Schwarz -)
Die Ausgaben (1.138,16 ) überstiegen die Einnahmen (681,55 ) des Jahres 2004 um 456,61 . Begründet wurde das Defizit, dass aufgrund des Mahnverfahrens und der Kontenabstimmung viele Zahlungen erst im Kalenderjahr 2005 eingegangen sind. Das Aktivvermögen einschließlich der nicht entrichteten Beträge (324,91 ) betrug per 31.12.2004 insgesamt 3.088,41 .
TOP 2: Bericht des Kassenprüfers (- des Herrn Hans-Georg Drews -)
Die Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben sowie die ausgewiesenen Bestände für das Kalenderjahr 2004 deckten sich mit den Belegen und Kontoauszügen und entsprachen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
TOP 3: Entlastung des Vorstands
Das Mitglied der BSG Herr Alfred Schüller beantragte, den Vorstand zu entlasten. Dem folgte die Mitgliederversammlung einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen seitens der Vorstandsmitglieder.
TOP 4: Sportliche Ergebnisse der Saison 2004/2005
In der Saison 2004/2005 erreicht unsere Damenmannschaft den achten Platz in der 1. Klasse. Bei den Herren konnte die 1. Mannschaft den fünften Platz in der 2. Liga, die 2. Mannschaft den dritten Platz in der 1. Klasse und die 3. Mannschaft den dritten Platz in der 5. Klasse belegen.
TOP 5: Mannschaftaufstellungen für die Saison 2005/2006
Die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2005/2006 wurden am 30.05.2005 bei der FVTT abgegeben. Leider ist es in der kommenden Saison nicht mehr möglich, eine Damenmannschaft zu melden. Die Spielerinnen wurden daher in der 3. Herrenmannschaft aufgestellt.
Die Meldeunterlagen können am 15.08.2005 von der FVTT abgeholt werden. Die ersten Rundenspiele der neuen Saison finden in der Woche vom 29.08. bis 02.09.2005 statt.
TOP 6: Anschaffung neuer Tischtennisplatten
Die Mitglieder sprachen sich einstimmig dafür aus, dass soweit dies aus Platzgründen möglich ist 3 neue aufklappbare Tischtennisplatten angeschafft werden. Sollte sich die am Mittwoch spielende BSG der Barmer Ersatzkasse an den Kosten für einen Neuerwerb beteiligen, könnte sogar eine weitere Platte gekauft werden. Die Kosten für 2 aufklappbare Platten betragen ca. 1.000 . Durch den Verkauf der 5 alten Platten könnte ein Erlös von insgesamt ca. 300 erzielt werden. Es ist darüber hinaus beabsichtigt, die neuen Platten vor der Nutzung durch unbefugte Dritte mit Hilfe einer Kette und einem Vorhängeschloss zu sichern.
TOP 7: Verschiedenes
1) Homepage
Seit Anfang 2005 ist die BSG unter der Adresse www.tsfschoeneberg.de im Internet präsent. Neben allgemeinen Informationen über die BSG (aktuelle News, Trainingszeiten, Satzung, Beitragsordnung, etc.) können dort u.a. Aufstellungen, Ergebnisse und Tabellenstände der einzelnen Mannschaften sowie das Regelwerk der FVTT und die internationalen Tischtennisregeln A eingesehen werden.
2) E-mail-Adressen
Unter dem Namen der Homepage können vom Geschäftsführer für die Mitglieder e-mail-Adressen eingerichtet werden, die nach dem Aufbau vorname.nachname@tsfschoeneberg.de vergeben werden (Schreibweise: ae statt ä, ss statt ß, etc.). Für jede dieser Adressen besteht eine Weiterleitungsfunktion, sodass jedes Mitglied eingehende e-mails unverändert in seinem Postfach bei seinem Provider (z.B. AOL, T-Online, Freenet, etc.) erhält.
Der Vorteil liegt darin, dass alle Adressen nur einmal zentral vom Geschäftsführer gepflegt werden müssen und die einzelnen Mitglieder untereinander kommunizieren können, ohne die tatsächliche e-mail-Adresse des Empfängers kennen zu müssen oder ohne im bisher genutzten E-Mail-Programm Veränderungen vornehmen zu müssen.
Durch den Versand der aktuellen Informationen z.B. über Tabellenstände, Angebote des Landessportbundes, etc. konnten in nicht unerheblichem Umfang Portokosten eingespart werden.
Bisher nutzen ca. 2/3 aller Mitglieder diese Möglichkeit. Die übrigen Mitglieder werden gebeten, dem Geschäftsführer ihre e-mail-Adresse mitzuteilen, falls sie ebenfalls an diesem Verfahren teilnehmen möchten. Eine entsprechende Mitteilung ist auch erforderlich, soweit sich die persönliche e-mail-Adresse ändern sollte.
3) Rauchverbot auf dem Schulgelände
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat darauf hingewiesen, dass seit den Sommerferien des letzten Jahres ein generelles Rauchverbot auf dem Gelände der Schulen also auch vor der Turnhalle gilt.
Andreas Käthner